Hallo ihr Zwei
Der Erwerber von Hauseigentum auf Erbbaurecht muß für den Grund keine Geldmittel aufwenden und hat lediglich einen mit dem Erbpachtgeber zu vereinbarenden, jährlich fälligen Erbpachtzins zu leisten.
oder anders formuliert:
Bei der Bestellung eines Erbbaurechts wird in der Regel die Zahlung eines Entgelts an den Grundstückseigentümer vereinbart. Selten besteht dieses Entgelt in einer einmaligen Abfindung. Üblicherweise wird ein Entgelt in wiederkehrenden Leistungen ausbedungen, die in aller Regel in Geld erbracht werden. Diese Leistungen sind der Erbbauzins.
Die Erbpachtzinsen oder Erbbauzins sind sogesehen die Pacht.
Zu deiner Frage Thomas habe ich leider auch keine konkrete Antwort.
Gruss
Marie
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]