Erbpacht auf Mieter umlegbar?

Wenn in den Nebenkosten vereinbartz dann ja weil stetig
wiederkommende Leistung ohne ein ansparen.

Nein, in der Neufassung der Nebenkosten, gültig seit 01.01.2004, ist klar und deutlich unter Rd.Nr. 5442 ausgeführt " Nicht umgelegt werden können Erbbauzinsen ( AG FFM WuM 1983,149 ).

Günter

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