Hallo,
wie ist die Rechtslage, wenn man ein Grundstück per Erbpacht pachtet und dort bauliche Veränderungen (keine Häuser etc.) vornimmt, die das Grundstück aufwerten und dann nach vielen Jahren dieses Grundstück kaufen möchte ?
Wird dann der Grundstückspreis zugrunde gelegt, der zu Anfang der Pacht bestand (zzgl. einer gewissen jährlichen Preissteigerung). Oder werden die baulichen, aufwerteten Veränderungen mit einbezogen ? D.h. das Grundstück ist nun wesentlich mehr wert (obwohl von der Gemeinde nicht als Bauland frei gegeben), diese Wertsteigerung haben wir finanziert mit dem Wissen des Verpächters.
Beispiel: Das Original-Grundstück hat einen Wert von € 9,00 pro qm, wir haben selbst nochmals € 10,00 pro qm eingesetzt um es für unsere Bedürfnisse optimal zu nutzen (gewerbliches Freizeitnutzungsgelände).
Kann der Besitzer nun z.B. € 19,00 pro qm von uns verlangen, da das Grundstück diesen Wert heute hätte, wenn es in unserem Eigentum wäre und wir Dies auf dem Markt erhalten würden ? Immerhin haben wir die € 10,00 pro qm selbst finanziert und Kredite aufgenommen.
Es handelt sich hierbei um Erbpacht und der Verkäufer wußte, dass wir das Gelände verändern würden. Der Erbpachtzins liegt bei 6% p.a. von dem vor dem Veränderungen ermittelten Kaufpreis. der Pachtvertrag läuft noch fast 30 Jahre zzgl. mit einer Option auf Verlängerung und Vorkaufsrecht.
Über eine Antwort würde ich mich freuen und
viele Grüße
nanon