Wir haben evtl. vor, von unserer Nachbarin ein Grundstück als Erbpacht „zu erwerben“. Es soll nur zu Garten-Zwecken benutzt werden. Da wir selbst nur ein kleines Grundstück haben. Kaufen wollen wir es eigentlich nicht, da dort, nehmen wir mal an, Mehrkosten auf uns zukommen, sprich: Ausmessung, Notar…
Wir sind noch sehr unschlüssig. Wer kennt sich damit aus. Wer macht den Erbpachtvertrag, was kostet dieser. Wie wird die Erbpacht festgelegt, gibt es da gewisse Sätze?
Würde mich sehr über ein paar Antworten freuen und danke schon im Voraus! 
Hallo,
grundsaetzlich sind mit dem Abschluss von Erbpachtvertraegen die gleichen Kosten verbunden wie mit Kauf (Notar, Grundbuch etc., da ansonsten keine Rechtssicherheit besteht) - allerdings faellt keine Steuer an.
Man kann natuerlich wenn es eine private Sache ist sich einfach auf einen einfachen Mietvertrag mit dem Eigentuemer einigen - hat dann aber nichts mit der Rechtssicherheit von Erbpacht zu tun.
Zu den Kosten gibt es Richtwerte - idR bei den Kirchengemeinden bzw. Stadtverwaltungen (ist eine Kombi aus Bodenrichtwert und Nutzungszins die den Pachtwert ergibt). Bei rein privater Nutzung als Schrebergarten sollte der Pachtzins allerdings gering sein, da auch der Wert des Grunds nicht so enorm sein sollte.
Im Internet gibt es auch viele Treffer zu dem Thema - ansonsten wuerde ich einfach mal einen Notartermin machen und mich beraten lassen - mancher Notar macht das sogar kostenlos.
Hoffe Ihr findet einen guten Weg
Gruesse