Guten Tag und einen schönen 3. Advent!
Ich habe diese Frage ins Forum gestellt aber dort hat sich niemnd gefunden, der etwas dazu sagen kann- vielleicht können Sie mir helfen?
Die farge ist: Unter welchen Umständen dürfte ein Erbpachtgeber eine Unterschrift zu einer (notariell geregelten) Auseinandersetzung zu 2 Häusern verweigern, bzw. von den beiden Erbpachtnehmern (=Erbengemeinschaft)eine „freiwillige Erhöhung der halbjährigen Zahlung und Änderung der Erbpachtsumme im Grundbuch“ verlangen?
Ich bedanke mich für jede Antwort im Voraus!
Gruß,
Silvanja