erbpachterhöhung

ich habe einen erbpachtvertrag ohne gleitklausel. Nun verlangt die pächterin (stadt) eine erhöhung um 635,75% innerhalb von 2 monaten mit einem einfachen schreiben und gleichzeitig die eintragung in das Grundbuchamt. Ist das zulässig?

Erbpachtvertrag lesen, zur Not zum Rechtsanwalt gehen und Einspruch einlegen.