Erbpachtgeber verweigert Zustimmung zum Verkauf!

Habe mit einem Kaufinteressenten einen notariellen Kaufvertrag für mein Haus geschlossen. Haus steht auf Erbpachtgrundstück. Laut Erbpachtvertrag hat der Erbpacht-Geber Vorkaufsrecht, auf welches er verzichtet hat. Weiterhin muss er bei der Beleihung der Immobilie zustimmen.
Hier verweigert er seine Zustimmung, obwohl eine Finanzierungszusage der Sparkasse vorliegt.
Was kann ich tun?

Leider kann ich darüber keine Antwort geben.

Befürchte der Verpächter kann eine Belastung verweigern.

Hallo,
der Eigentuemer des Grundstuecks kann eine Beleihung eigentlich nicht verweigern - es wird schliesslich nicht das Grundstueck, sondern das Erbbaurecht beliehen.
Vielleeicht liegt es daran das er erstrangig im Grundbuch bleiben will und dies mit der Bank noch zu klaeren ist ?
Rein rechtlich kann er die Zustimmung nur aus triftigem Grund verweigern (zB nachweislich mangelnde Finanzkraft des Kreditnehmers oder das er seine eigenen Rechte im Grundbuch verschlechtern muesste wie oben beschrieben). Wenn er so einen Grund nicht hat kann seine Zustimmung auch gerichtlich erreicht werden, wobei dies sicher unschoen waere und kein guter Start fuer den neuen Erbpachtnehmer.
Wissen Sie seine Gruende fuer die Verweigerung ? Wenn nicht auf jeden Fall nochmal das Gespraech suchen.
Wuensche viel Glueck
Joerg F.

Danke für die Info.
Der Grundstückseigentümer verweigert seine Zustimmung da der Käufer eine 100% Finanzierung des Hauses mit der Sparkasse vereinbart hat. Wenn doch die Sparkasse eine Finanzierungszusage gegeben hat, besteht doch kein Grund an der Finanzkraft des Käufers zu zweifeln?! Oder ist das ein triftiger Grund?
Burkhard S.

Ich waere als Grundstueckseigentuemer auch ruhiger wenn ich wuesste das zumindest ein geringer Teil des Hauskaufes auf Eigenkapital basiert ist. So investiert der Kaeufer keinen Euro eigenes Geld und muss sowohl die Finanzierung als auch den Erbpachtzins langfristig aufbringen unter der Annahme das nie Krankheit oder Erwerbslosigkeit eintreten koennten. Es gibt sicher stabilere Kaeufer - wenn Sie den Kaufpreis haben ist das Thema erledigt, der Eigentuemer ist aber auf 99 Jahre an den Kaeufer gebunden und muss hoffen immer seinen Zins zu erhalten.
Es ist selten, das die Bank eine 100 % Finanzierung macht - entweder hat der Kaeufer zusaetzliche Sicherheiten zugesagt (zB Buergschaften) oder hat ein sehr gutes Einkommen.
Ich bin kein Anwalt und kann nicht mit Sicherheit sagen, ob dies Grund genug ist die Zustimmung voellig zu verweigern - muesste ein selbiger befragt werden.
Hat der Eigentuemer gesagt unter welchen Bedingungen er zustimmen wuerde ? Vielleicht kann man ja mit der Bank vereinbaren, das seine Erpachtzins erstrangig eingetragen wird und er somit im Falle wirtschaftlicher Probleme als erster zum Zuge kommt.
Nicht einfach, da es sicher auch nicht allzu schoen ist so etwas gerichtlich klaeren zu lassen - schliesslich hat man ja doch fuer sehr lange miteinander zu tun.
Gruesse
Joerg F