Erbpachtvertrag

Hallo,
was geschieht, wenn derjenige von dem jemand ein Grundstück in Erbpacht hat verstirbt?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen

Grauer Panther

Hallo,

das Recht ist grundsätzlich zu vererben. Das heißt, dass die Rechte (und Pflichten) auf die Erben übergehen. Die Laufzeit des Erbbaurechtes ändert sich hierdurch nicht.

Viele Grüße

akrz

Hallo,
was geschieht, wenn derjenige von dem jemand ein Grundstück in
Erbpacht hat verstirbt?

Nichts besonderes. Das Grundstück geht an die Erben des Eigentümers über und das Erbbaurecht läuft weiter. Interessant wird es, wenn diese das Grundstück verkaufen wollen. Dann hat der Erbbauberechtigte nämlich ein Vorkaufsrecht.