Guten Tag beisammen, da mir z. Zt. weder Makler noch Notar noch Kirche helfen können, stelle ich meine Frage hier: Ich bin dabei, ein Häuschen auf Erbpachtgrundstück zu kaufen, leider jetzt aber über eine Klausel im Erbpachtvertrag von 1950 gestolpert, die mich verunsichert hat. Damals betrug der Erbpachtzins 4 % des DERZEITIGEN Grundstückswertes, 51,12 DM (entsprechend 26,14 €) Aktuell liegt er bei 511,20 € jährlich. Ich frage mich nun, wie die Erhöhung berechnet wurde, da lt. Erbpachtvertrag eine Anpassung des Zinses verlangt werden kann, wenn die allg. Wirtschafts- und Währungsverhältnisse es bedingen. Hm… vom heutigen Grundstückswert kann die Berechnung nicht erfolgt sein, sonst wäre die Pacht deutlich höher und für mich uninteressant, da das Häuschen nicht gerade jung ist (1960). Der derzeitige Zins ist für mich natürlich okay, aber nach 3 Jahren kann eine erneute Anpassung erfolgen von der ich gerne wüsste, wie sie schlimmstenfalls aussehen könnte. Ich möchte nichts unterschreiben, das ich nicht verstehe und hoffe hier auf Rat. Vielen Dank im Voraus.
Hallo,
Ich frage mich nun, wie die Erhöhung berechnet wurde, da lt.
Erbpachtvertrag eine Anpassung des Zinses verlangt werden
kann, wenn die allg. Wirtschafts- und Währungsverhältnisse es
bedingen.
Aus dieser allgemeinen Beschreibung lässt sich nichts konkret ableiten. Wenn weiter nichts geregelt sein sollte, wäre die Änderung des Pachtzinses zwischen den Vertragspartnern auszuhandeln. Nach der Schilderung scheint dies jedoch nicht der Fall zu sein, vielmehr hat der Grundstückseigentümer wohl ein (einseitiges) Anpassungsrecht. Er müsste also wissen, wie sich die Anpassung berechnet. Normalerweise sollten die Anpassungsregelungen für den Erbpachtzins genauer definiert sein, z. B. Anpassung an den geänderten Lebenshaltungskostenindex. Wenn ich es richtig weiß, bedurften solche Wertsicherungsklauseln in der früheren Bundesrepublik (und auch noch vor wenigen Jahren in der gesamten BRD) der Genehmigung durch die Bundesbank bzw. die Landeszentralbanken. Indexreihen gibt es beim Stat. Bundesamt zum Teil kostenlos (www.destatis.de).
Bei den geschilderten bisherigen Veränderungen dürfte auch die künftige Entwicklung im Rahmen bleiben, denn in 60 Jahren hat sich der Pachtzins um durchschnittlich 8,08 Euro/Jahr verändert. Rechnet man diesen Wert auf 99 Jahre hoch, ergäbe sich am Ende der Laufzeit ein Pachtzins von ca. 850 bis 1000 EUR/Jahr.
Ansonsten sollte der Kontakt mit dem Ansprechpartner lt. letztem Änderungsschreiben oder dem Zahlungsempfänger gesucht werden, um die Frage zu klären.
Gruß
Zemionow
Hallo,
die vordringlichste Frage ist eher, ob die Kirche nicht einen NEUEN Erbpachtvertrag mit dem neuen Hauseigentümer macht oder ob der neue Hauseigentümer in den alten Erbpachtvertrag einsteigt…
Darüberhinaus gibt es noch das Gesetz:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/erbbauv/gesa…
Grüße
miamei
Vielen Dank für den Hinweis und den Link.
Vielen Dank für die schnelle Reaktion. Ich finde diesen Beitrag sehr hilfreich und denke, dass er in die richtige Richtung führt. Es ist nur verwunderlich, dass man nicht mehr weiß, WIE man zur aktuellen Berechnung gekommen ist. Die Höhe ist okay, nur der Weg dahin wäre halt interessant zu wissen gewesen. Aber ich bin guter Dinge… auch dank der hilfreichen Hinweise auf meine erste Frage in diesem Forum.