hallo
ich würde gerne wissen ob ich meinen pflichtanteil vom erbe meines vaters einklagen kann wenn ich von einem andern schon adoptiert worden bin.?
Hallo, ich würde in dem Fall denken schon,weil der Pflichtanteil ja den Verwandschaftsgrad in Abstammungslinie betrifft.
Ein Sohn ist ein Sohn, egal mit welchem namen oder so.
Eine Tochter ändert ja auch ihren Namen,aber nicht die Herkunft.
Ist aber relativ strittig, aber im Endeffekt wird das ein RA übernehmen müssen.
Ich würde eine Beratung dafür in Anspruch nehmen.
Die kostet bis ca. 200 Euro.
gruß AK
hier kann ich keine auskunft geben. entschuldigung. ein anwalt ist der bessere ansprechpartner.
danke für die frage.
Tut mir leid, das weiß ich leider nicht.
Aus meinem Gefühl heraus würde ich sagen Nein, denn durch eine Apotion erlöschen alle familiären Verbindungen zum biologischen Erzeuger. Offiziell ist man als Adoptierter vorm Gesetz vom Adoptierenden wie ein leiblichen Kind zu behandeln. Also meiner Meinung nach hätte daher eine Klage keinen Sinn.
Gruß, Katja
Hallo,
leider bin ich hier überfragt und möchte nicht spekulieren.
??? da würde ich evtl. mal einen Fachanwalt für Erbrecht fragen