Hallo
angenommen ein Mann stirbt. Der Sohn des Mannes ist ebenfalls schon verstorben. Nun wäre somit der Sohn vom Sohn des Mannes in der Erbreihenfolge als nächstes dran.
Da der Verstorbene vorher wieder geheiratet hatte und alle anderen enterbt wurden, müsste der Sohn des Sohnes ja nun seinen Pflichtteil einklagen.
Wie macht er dies ? Und wo ?
MfG
Hallo,
Wie macht er dies ?
indem er einen Anwalt beauftragt, dieses für ihn zu tun.
Und wo ?
Beim zuständigen Familiengericht.
Ich bin mir gar nicht sicher, ob der Sohn vom Sohn des Erblassers einen Pflichtteilsanspruch hat. Dazu werden bestimmt noch Aussagen kommen.
Gruß
Nordlicht
Ich bin mir gar nicht sicher, ob der Sohn vom Sohn des
Erblassers einen Pflichtteilsanspruch hat. Dazu werden
bestimmt noch Aussagen kommen.
Wieso denn nicht ? Der Sohn des Mannes hätte ja ein Recht auf seinen Pflichtteil, da der Sohn aber ebenfalls schon verstorben ist, müsste sein Recht ja auf seinen Sohn übergehen, oder ?
Gruß
hallo.
müsste der Sohn des Sohnes ja nun seinen Pflichtteil einklagen.
naja… zunächst mal muß er ihn von der witwe verlangen.
nur wenn sie nicht innerhalb einer angemessenen frist reagiert oder die auszahlung verweigert, wäre eine klage ein weg, möglicherweise zu seinem recht zu kommen.
ob die höhe des pflichtteils richtig berechnet wurde (und ob eventuell pflichtteilsergänzungsansprüche bestehen (z.b. weil der opa seine villa ein jahr vor seinem tod seiner frau geschenkt hat)), sollte genau geprüft werden.
gruß
michael
hallo.
jetzt komm ich wieder mit meinem supie link:
http://www.pflichtteilrechner.de/
gruß
michael
Vielleicht sollte der Enkel des Verstorbenen einmal das Nachlassgericht kontaktieren !
http://www.erbrecht-einfach.de/erbschein-nachlassger…
Gruß Merger
Servus,
so kompliziert:
Wieso denn nicht ? Der Sohn des Mannes hätte ja ein Recht auf
seinen Pflichtteil, da der Sohn aber ebenfalls schon
verstorben ist, müsste sein Recht ja auf seinen Sohn
übergehen, oder ?
ist es nicht, aber das Ergebnis ist nicht anders. § 2303 BGB sagt ganz schlicht, dass Abkömmlinge des Erblassers pflichtteilsberechtigt sind. Abkömmlinge sind alle Nachkommen einer Person in gerader Linie.
Schöne Grüße
Dä Blumepeder
Wieso denn nicht ?
Ich wußte es halt nicht, bin eben kein Jurist. Aber Peter hat mich da gerade eines besseren belehrt.
Ohne Anwalt sollte man natürlich gar nichts tun.
Mit Anwalt wird man zunächst ein Vermögensverzeichnis verlangen, denn ohne den Nachlasswert lässt sich der Pflichtteil nicht berechnen. Bei Zweifeln lässt man die Angaben an Eides statt versichern. Und dann begehrt man den Pflichtteil in Geld.
Natürlich verklagt man den Erben nur, wenn dieser sich weigert, einen bestehenden Anspruch zu erfüllen. Und wer ohne Anlass gleich Klage erhebt, riskiert, den Prozess zu gewinnen und trotzdem die Prozesskosten tragen zu müssen.