Erbpflichtteil welches falsch angegeben ist

Die Erbin hat auf mein Anfrage nach der Erbmasse gleich einen Rechtsanwalt damit/beauftragt,ihre Interessen zu vertreten.Daraufhin wurde ich informiert,wie hoch mein Pflichtteil auf die hinterlassenen Sparkontonten meiner verstorbenen Mutter ausfiel.Anteilmaessig wurde mir die Summe ueberwiesen. Durch Zufall kam noch heraus,dass meine Mutter auch Investmentanteile
besaß,die vorher vom Anwalt nicht angegeben wurden.Auf meine Anforderung der Konto Auszüge hin musste ich feststellen,dass die Addition der Sparbuchkonten plus an fallender Zinsen,sowie der Wert der Fonds zum Zeitpunkt des Ablebends meiner Mutter
Eine Differenz von etwas über sieben Tausend Euro ausmachte.Anteilig wäre n da noch
Gute 3000€ offen.Auf meine Anfrage hin,wie diese Differenz zu erklären sei habe ich keine Antwort bis heute erhalten. Stattdessen wird mir angedroht,dass ich anteilig den Anwalt mit bezahlen müsse, den die Erbin beauftragt hatte. Auch würde nochmals untersucht,ob das Pflichtteil der Erbin,beim ab leben ihres Vaters nicht zu niedrig ausgefallen ist.(Meine Mutter war zu ihren Lebzeiten mit den Vater der Erbin verheiratet,welcher vor 10 Jahren verstorben ist.)Ich zweifle diese Forderungen an,die mich wohl davon abbringen sollen,auf die Klaehrung zu bestehen,was die Differenz zu meinen ausgezahlten Erbanteils ausmacht. Wie soll ich mich in meiner Angelegenheit verhalten?

herzlichen Dank für Ihre Anfrage zum Pflichtteil.

Als Pflichtteilsberechtigte haben Sie grundsätzlich umfassende Auskunftsansprüche.

Hier scheint es so zu sein, dass Sie um den Ihnen zustehenden Pflichtteil gebracht werden sollen.

Der Pflichtteil bezieht sich auf den gesammten Nachlass sowie auf ergünzungspflichtige Schenkungen. Sie haben das Recht auf ein entsprechend Nachlassverzeichnis mit Wertangaben.

Sie sollten darauf achten, dass Ihr Pflichtteilsanspruch nicht verjährt und daher zügig eine Anwalt, etwa einen Fachanwalt für Erbrecht mit der Sache beauftragen.

Gerne stehe ich auch Ihnen zur Verfügung.

Weitere Hinweis zum Pflichtteilsrecht finden Sie unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rathausstr. 16
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]
http://www.dr-erbrecht.de