Erbrachte Programmierdienstleistung fehlerhaft

Folgendes Szenario
Herr XY (Privatperson) hat von einer Firma mehrere Programmierdienstleistungen in Anspruch genommen. Das Geld wurde stets bezahlt. Nun sind Herr XY einige Programmierfehler aufgefallen, die von dem Programmierer sind, d.h. die Dienstleistung, die der Programmierer erbringen sollte, wurde nicht vollständig oder fehlerhaft erbracht.
Herr XY hat dem Programmierer bereits mehrere Fristen und 2. Mahnungen gesetzt bis wann der Pogrammierer die Fehler beseitigen sollte. Jedoch hat der Programmierer dies nie erfüllt.
Nun wollte ich fragen, wie Herr XY weiter vorgehen kann.
Wenn Herr XY die Sache dem Anwalt übergibt, damit der Anwalt einen Brief an den Programmierer schreibt, wer muss dann die Anwaltkosten tragen?

Buon giorno, Al Capone,

wenn hier der Name alles sagen soll :wink:

Herr XY (Privatperson) hat von einer Firma mehrere
Programmierdienstleistungen in Anspruch genommen. Das Geld
wurde stets bezahlt. Nun sind Herr XY einige Programmierfehler

nun, initial ist hier wohl folgendes zu sagen. Es gibt nahezu keine fehlerfreie Software (meine Software mal ausgenommen :wink: und diesen Hinweis wird man auch in den AGBs jedes seriösen Programmierers finden.

Auch wäre zu klären, was für einen Vertrag denn XY mit dem Programmierer hatte. War es ein Werkvertrag oder war es ein Dienstleistungsvertrag (also Beratungsvertrag). Im ersten Fall ist wohl das Werk an sich (also wie in der Spezifikation beschrieben) im zweiten sind nur die Arbeitsstunden geschuldet.

Nun wollte ich fragen, wie Herr XY weiter vorgehen kann.
Wenn Herr XY die Sache dem Anwalt übergibt, damit der Anwalt
einen Brief an den Programmierer schreibt, wer muss dann die
Anwaltkosten tragen?

Dies macht Sinn, wenn nach den obigen Punkten Herr XY tatsächlich ein Anrecht auf die Behebung der Fehler hat… Vielleicht ruft Herr XY einfach mal den Anwalt seines Vertrauens an und erkundigt sich nach dem Preis für einen solchen Brief …

Gruss
norsemanna

Hallo,

den Anwalt muß grundsätzlich immer der bezahlen, der ihn beauftragt. Außer die Sache geht vor Gericht, dann wird im Urteil entschieden, von wem die Kosten (eventuell anteilig) aufzubringen sind.

Gruß Ebi

Hallo,

den Anwalt muß grundsätzlich immer der bezahlen, der ihn
beauftragt. Außer die Sache geht vor Gericht, dann wird im
Urteil entschieden, von wem die Kosten (eventuell anteilig)
aufzubringen sind.

Das ist Unsinn. Wenn jemand in Verzug gesetzt wurde, hat er auch den Verzugsschaden zu zahlen. Und dazu gehört ggf. auch ein Anwalt. Ganz ohne Gericht. Ebenso bekommt ein unschuldig an einem Verkehrsunfall beteiligter den Anwalt von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Auch ohne Gericht.
Gruß
loderunner (ianal)

moin moin

Wann sind denn diese Fehler aufgetreten und was stand im Pflichtenheft?
Wurde das Pflichtenheft geprüft?

denn
Als Faustregel gilt: je geringer das IT-Know-how des Auftraggebers, desto genauer will die Rechtsprechung Punkte definiert haben, die ein Auftragnehmer bei den Projektanforderungen beachten muss.

siehe
http://www.anwaltskanzlei-online.de/2

regards
Andreas

Das ist klar, dass keine Software fehlerhaft ist.
Aber das was der Programmierer für Herr XY programmiert hat, ist meiner Meinung nach schon extreme Abweichung.
In seinem Quellcode sind logische Fehler. Bsp. es sollen einzelne Lieder nach der Anzahl der Sterne sortiert werden. Dabei ist zu achten, dass ein Lied mit 5 Sternen und insgesamt 2 Bewertungen besser ist, als ein Lied mit nur einer Bewertung und 5 Sternen.
Jedoch werden bei der erbrachten Dienstleistung vom Programmierer die einzelne Lieder nur nach der Anzahl der Bewertungen sortiert, d.h. Liednr.1 mit 1 Stern und 2 Bewertungen ist mehr Wert als Liednr.2 mit 5 Sternen und nur einer Bewertung.
Meiner Ansicht nach, ist dies schon ein gravierender Unterschied zu dem Resultat was eigentlich erwartet wurde.
Es sind dann noch 3 weiter Fehler, bloß Herr XY weiß nicht wie er vorgehen soll, nachdem er dem Programmierer schon mehrere Fristen und 2 Mahnungen gesetzt hat.

Die Fehler waren vermutlich schon stets da, bloß Herr XY hat erst die ganzen erbrachten Dienstleistungen nach der Fertigstellung kontrolliert. Dabei sind ihm dann eben einige gravierende Fehler aufgefallen, Bsp. eine Top3 Funktion, die nur auf die Anzahl der abgegebenen Stimmen achtet und nicht auf die Anzahl der Sterne.
Meiner Ansicht ist diese Funktion fehlerhaft!
Bloß weiß jetzt Herr XY nicht, wie er weiter vorgehen soll, da der Programmierer auf Emails nicht antwortet und das Telefon nicht abnimmt.

Hallo,

das ist kein Unsinn, denn nur zwischen dem Anwalt und dem Mandanten gibt es ein Dienstleistungsverhältnis. Im Außenverhältnis mag der Betroffene die Kosten für einen Anwalt gegenüber dem Schädiger geltend machen. Das ändert aber nichts daran, dass der Anwalt zunächst ausschließlich seinem Mandanten gegenüber Ansprüche geltend machen kann.

Gruß

Erwartet oder spezifiziert?

In seinem Quellcode sind logische Fehler.

Zu dem was unten beschrieben ist, wäre dies ein fachlicher Fehler, nicht jedoch ein logischer Fehler.

Meiner Ansicht nach, ist dies schon ein gravierender Unterschied zu dem Resultat was eigentlich erwartet wurde.

Die Frage ist: War das formal spezifiziert - und somit Vertragsgegenstand, oder war es „erwartet“?

Auch wie bereits gefragt wurde: Ging es um einen Werkvertrag, d.h. Erfüllung einer Leistung oder um Consulting/Contracting, d.h. Ableisten einer gewissen Menge von Zeit?

War im Vertrag ebenso vereinbart, dass die Erfüllung an eine erfolgte Abnahme gebunden ist? Wenn ja - wurden Abnahmetests durchgeführt, wurde die Abnahme erteilt?

Es läuft an dieser Stelle sehr stark auf den Qualitätsbegriff hinaus: Wie waren die Qualitätskriterien für dieses Projekt definiert, wie wurden sie überprüft und was war an die Nichteinhaltung dieser Kriterien geknüpft?

Es sind dann noch 3 weiter Fehler,…

Erwartungsfehler oder Nichterfüllung einer vertraglich festgelegten Dienstleistung?
Sofern die vertraglich vereinbarte Dienstleistung erbracht ist, handelt es sich nicht um eine rechtliche, sondern eher um eine organisatorische Frage, die sich am besten durch IT Change Management beantworten ließe.

Wenn es sich darum handelt, dass die vertraglich vereinbarte Dienstleistung nicht, unsachgemäß oder falsch erbracht wurde wird’s kompliziert:
a) Handelt es sich in dieser Form um ein zeitlich befristetes Arbeitsverhältnis irgend einer Form? (AÜG?) Wenn ja, Arbeitsrecht!
b) Wenn reine Dienstleistung -> § 241 BGB

bloß Herr XY weiß nicht wie er vorgehen soll, nachdem er dem Programmierer schon mehrere Fristen und 2 Mahnungen gesetzt hat.

Sofern Herr XY der Ansicht ist, dass es sich um eine Nichterfüllung einer vertraglich vereinbarten Pflicht handelt, so sollte er sich an einen Anwalt bzgl. Vertragsrecht seines Vertrauens wenden.

Gruss,
Michael

Hallo,

das ist kein Unsinn,

Doch. Lies mal das komplette Posting, auf das ich geantwortet habe. Dort ging es nicht darum, wer zunächst bezahlt.
Zudem ist es durchaus üblich, dass ein Anwalt seine Forderungen direkt an den Gegner stellt und den Umweg über seinen Mandanten spart. Erst, wenn es da Probleme mit der Bezahlung gibt, wendet er sich an seinen Auftraggeber.
Gruß
loderunner (ianal)