Erbrecht

Liebe/-r wer-weiss-was Experte/-in,
ich habe mal eine Frage bezügliche darüber wenn ein Erbe ausgeschlagen wird.
Ein Freund von mir wohnt in dem Haus seiner Mutter die im Juni verstorben ist und es gibt auch einen Mietvertrag das er darin wohnt, der bei der Bank hinterlegt ist. Weil auf dem Haus eine Menge Schulden lasten und weder er noch seine Schwester das Erbe annehmen wollen- wird doch jetzt in der Familie weiter gefragt wer dieses Erbe haben möchte oder? Er möchte aber gerne ausziehen aus dem Haus und die beim Gericht haben ihm gesagt das geht jetzt nicht- weil noch kein Nachfolger gefunden ist und die Kündigung für den Mietvertrag will niemand unterzeichnen. Somit soll er solang darin wohnen bleiben bis alles geklärt ist und dann der jenige die Kündigung akzeptiert der das Haus nimmt. Er könnte damit rechnen das er Nachzahlungen leisten muss, von dem Zeitpunkt aus wo seine Mutter nicht mehr da war, weil jetzt niemand den Mietanteil haben will.
Vielleicht könnten Sie mir helfen da etwas durchzublicken und wie die Gesetzesgrundlagen sind.

Vielen Dank schon mal im voraus.

Hallo,
eigenlich liebe ich solche „um die Ecke“ fragerei nicht, da ich immer die Wirklichkeit erraten muss.
Also, wenn die verstorbene Mutter Hauseigentümerin war und die beiden Erben die Erbschaft ausgeschlagen haben, bekommt letztendlich der Staat die Immobilie.
Wenn zwischen dem Erben, der im Hause wohnt und der verstorbenen Mutter ein Mietvertrag besteht/bestand und die Miete wegen der Schulden an die Bank gezahlt werden musste, so geht diese Mietzahlung einfach weiter (siehe aber späteren Hinweis). Warum will der Sohn den jetzt ausziehen? Wenn er die vereinbarte Miete weiterhin zahlt, ist doch alles ok. Da nicht feststeht, wer Hauseigentümer ist und wird, hat er auch keine juristische Person, der er die Kündigung schicken kann, so dass eine wirksame Kündigung nicht ausgesprochen werden kann. Sollten tatsächlich Gründe vorliegen, die jetzt zum schnellen Auszug vorhanden sind, dann bitte noch einmal melden. Ich werde dann prüfen, was in Notfällen solcher Art getan werden kann.
Diesen Zeitaufwand betreibe ich aber nur, wenn Not ist.
Auf keinen Fall darf der Sohn und Mieter die Mietzahlungen einstellen. Dann bekommt er Nachforderungen.
Ich will jedoch dringend anraten, die Miete nicht mehr an die Bank zu leisten, sondern beim örtlich zuständigen Gericht - Hinderlegungsstelle - ein Hinterlegungsvorgang anlegen zu lassen und auf das Konto das vom Gericht angegeben wird, die Miete zu überweisen. Möglicher weise ist die Bank, die jetzt das Geld bekommt, zum Empfang nicht mehr berechtigt. Das gilt insbesondere, wenn mehrere Gläubiger Forderungen haben und ein Insolvenzverfahren / Verteilungsverfahren des vorhandenen Vermögens an die vorhandenen Gläubiger erfolgen wird.

MfG
PB

Hallo, sorry, dass ich mich noch nicht gemeldet habe; war in Urlaub. Sind sehr komplizierte juristische Fragen, die ich nicht beantworten kann. Empfehle, einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Mit freundlichen Grüßen

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