Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine 90 jährige Pflegemutter die mir heute eröffnet hat,dass sie ein handschriftliches Testament schreiben möchte zu meinen Gunsten.Ich habe schon gehört das die Schreibweise sehr wichtig,für die „Steuern“ ist.
Mein Mann und ich sind selbständig und würden noch mehr steuerliche Belastungen nicht gut wegstecken können.
Was muss sie beachten??
Vielen herzlichen Dank,schon im Vorraus.
Natalie
Hallo, die Schreibweise eines handschriftlichen Testaments hat nichts mit der Erbschaftsteuer zu tun. Das Testament muss aber tatsächlich von eigener Hand des Erblassers mit Füller oder Kugelschreiber geschrieben sein und darf nicht auf einer Schreibmaschine oder von einer anderen Person geschrieben sein. Das Wichtigste ist a) Überschrift: Mein letzter Wille, b) genaue Bezeichnung der Person, die alles erben soll, c) Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift. Die Höhe der Erbschaftsteuer wird nach der Höhe des geerbten Vermögens und dem Verwandtschaftsgrad abzüglich des jeweiligen Freibetrages berechnet. Ein Tipp unter uns: Was hält die Pflegemutter davon, Bargeldbeträge bereits zu Lebzeiten an Sie zu schenken? Hiervon muss keiner - auch das Finanzamt - nicht erfahren. Zu Lebzeiten kann die Dame mit ihrem Geld machen, was sie möchte. Im Gegenzug hierzu verpflichten Sie sich, für eine Bestattung nach den Wünschen der Pflegemutter zu sorgen. Sofern Hauseigentum, Sparkonten, Wertpapiere oder Versicherungen ohne Bezugsberechtigung vorhanden sind, ist natürlich ein Testament dringend erforderlich. Hier sind dann natürlich auch Erbschaftsteuern zu zahlen. Allerdings sind ja dann auch erhebliche Vermögenswerte vorhanden. Mit freundlichen Grüßen
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Hallo, die Schreibweise eines handschriftlichen Testaments hat
nichts mit der Erbschaftsteuer zu tun. Das Testament muss aber
tatsächlich von eigener Hand des Erblassers mit Füller oder
Kugelschreiber geschrieben sein und darf nicht auf einer
Schreibmaschine oder von einer anderen Person geschrieben
sein. Das Wichtigste ist a) Überschrift: Mein letzter Wille,
b) genaue Bezeichnung der Person, die alles erben soll, c)
Ort, Datum und eigenhändige Unterschrift. Die Höhe der
Erbschaftsteuer wird nach der Höhe des geerbten Vermögens und
dem Verwandtschaftsgrad abzüglich des jeweiligen Freibetrages
berechnet. Ein Tipp unter uns: Was hält die Pflegemutter
davon, Bargeldbeträge bereits zu Lebzeiten an Sie zu schenken?
Hiervon muss keiner - auch das Finanzamt - nicht erfahren. Zu
Lebzeiten kann die Dame mit ihrem Geld machen, was sie möchte.
Im Gegenzug hierzu verpflichten Sie sich, für eine Bestattung
nach den Wünschen der Pflegemutter zu sorgen. Sofern
Hauseigentum, Sparkonten, Wertpapiere oder Versicherungen ohne
Bezugsberechtigung vorhanden sind, ist natürlich ein Testament
dringend erforderlich. Hier sind dann natürlich auch
Erbschaftsteuern zu zahlen. Allerdings sind ja dann auch
erhebliche Vermögenswerte vorhanden. Mit freundlichen GrüßenLiebe/-r Experte/-in,
Ich habe eine 90 jährige Pflegemutter die mir heute eröffnet
hat,dass sie ein handschriftliches Testament schreiben möchte
zu meinen Gunsten.Ich habe schon gehört das die Schreibweise
sehr wichtig,für die „Steuern“ ist.
Mein Mann und ich sind selbständig und würden noch mehr
steuerliche Belastungen nicht gut wegstecken können.
Was muss sie beachten??
Vielen herzlichen Dank,schon im Voraus.
Vielen Dank,sie haben mir sehr geholfen.