Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in, mein vater ist vor kurzem gestorben. es existiert ein erbvertrag, den ich per post vom nachlaßgericht münchen erhalten habe. in dem setzen sich beide gegenseitig als erben ein. nun meine frage soviel ich weiss steht mir ein pflichtteil zu, wie oder wo muss ich den geltend machen? muss ich das überhaupt? oder geht das alles automatisch? mein vater ist das 2.mal verheiratet und es gibt keine gemeinsamen kinder, wobei ich noch eine schwester habe.

dankeschön für die antwort
m.f.g. ritschi58

Hi,

Hallo,
Deine Angaben sind nicht ganz vollständig, ich arbeite also mit Unterstellungen. Ich unterstelle, dass Dein Vater in 2. Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeisnschaft (das ist die Regel) lebte. Dann ist der Pflichtteil-Anspruch die Hälfte des gesetzli chen Anspruches. Du und Deine Schwester hätten ohne Testament Anspruch auf je 1/4 des Vermögens, der Pflichtteilanspruch beläuft sich auf 1/8 (Gesamtvermögen minus Schulden).

Du /Ihr müsst den Anspruch gegenüber der Erbin geltend machen, automatisch geht da gar nichts. Du forderst Sie per Einschreiben mit Rückschein mit Fristsetzung (z.B. sechs Wochen nach Erhalt des Briefes = angemessene Frist) eine Aufstellung der erbten Vermögensgegegenstände und der Verbindlichkeiten zu machen. Geschieht das nicht, kannst Du auf Kosten der Erbin (Letztlich) zu Anwalt gehen und Dich weiter beraten lassen. Nimm einen Fachanwalt für Erbrecht und nicht den, der so zügig den Verkehrsunfall abgewickelt hat…
Viel Glück!
Ingeborg

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Hallo, deine Empfehlung hat mir sehr geholfen !!Ich wünsch noch ein schönes We!!

Dankeschön
M.f.G. Ritschi

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