Liebe/-r Experte/-in,mein vater ist vor kurzem gestorben. es existiert ein erbvertrag, den ich per post vom nachlaßgericht münchen erhalten habe. er ist in 2.ter ehe verheiratet, in dem setzen sich beide gegenseitig als erben ein. nun meine frage soviel ich weiss steht mir ein pflichtteil zu, wie oder wo muss ich den geltend machen? muss ich das überhaupt? oder geht das alles automatisch? es gibt keine gemeinsamen kinder, wobei ich noch eine schwester habe.
dankeschön für die antwort
m.f.g. ritschi58
Ich kenne mich mit dem deutschen Recht und in der Praxis nicht aus. In der Schweiz sollte das „automatisch“ geschehen, sind Sie als Erbe doch bekannt.
freundliche Grüsse
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Die Eheleute setzten sich gegenseitig als Erben ein = Berliner Testament. Die beiden Kinder aus 1. Ehe können Ihren Pflichtteil gegenüber der Witwe einfordern. Der Pflichtteil beträgt 50 % vom ges. Nachlass.
Beispiel: Die Eheleute hatten gesetzl. Güterstand, beide gehört also je 1/2. so erbt die Ehefrau die Hälfte des Ehemannes und die beiden Kinder müssen den Pflichtteil geltent machen. Zusammen 1/2 von der Hälfte des Nachlasses = 1/4 für beide Kinder ( je 1/8 ).
Es kommt darauf an, welche Regelungen noch getroffen worden sind in diesem Erbvertrag/Berl.Testament. Es wäre besser wenn mehr Angaben zur Verfügung stünden.
Da aus dieser Ehe keine Kinder hervorgegangen sind, wirft sich die Frage auf ob jemand als Nacherbe eingesetzt ist.
Falls es sich um ein Berliner Testament handelt, so kann die Ehefrau des Erblassers dieses nicht mehr alleine ändern.
Als Erbberechtigter ist darauf zu achten, dass alle Vollmachten auch die über den Tod hinaus (postmortale vollmacht) geltenten (Banken, bevollmächtigte ehefrau usw.) sofort schriftlich widerrufen werden. Jeder legitimierte Erbe ist dazu berechtigt (Erbschein)
Dies kann jeder Erbberechtigter tun. Als Erbberechtigter ist es zu empfehlen einen Erbschein zu beantragen beim zuständigen Nachlassgericht. (Automatisch geht nichts ) Ein Erbschein kann auch gemeinschaftlich für alle ausgestellt werden /weniger Kosten)
Bestehende Kapitalversicherungen bekommt der als Begünstigter in den Vers.-Schein eingetragene. Ist keiner Eingetragen ist der Inhaber des Versicherungsscheines bezugsberechtigt.
Es kommt immer darauf an was im Testameht niedergeschrieben ist. Vermächtnis beschwert, vor- Nacherben usw.
viel Glück mfG
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Guten Tag,
den Pflichtteil kann und muß der Berechtigte gegenüber dem Erben geltendmachen.Es handelt sich um einen Zahlungsanspruch des Berechtigten gegen den Erben. Der Erbe muß gegebenenfalls auch die nötigen Auskünfte über den Bestand der Erbschaft machen.
Am besten wenden Sie sich an einen Anwalt für Erbrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Rupp
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Guten abend, als nacherbe ist der neffe seiner Frau eingesetzt !! Mehr kann ich nicht sagen weil gewisse punkte in der kopie überklept wurden bzw. nicht lesbar sind !!Vielen Dank für Ihre antwort !!Ich werde wohl die Tage einen RA aufsuchen !!
M.f.G.
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Sehr geehrter Herr Ritschi58,
nach dem Versterben Ihres Vaters können Sie grundsätzlich gegen die Erbin Ihren Pflichtteil geltend machen. Aussnahmen gibt es etwa dann, wenn Ihnen der Pflichtteil entzogen wurde oder Sie einen Erb- oder Pflichtteilsverzichtsvertrag abgeschlossen haben.
Möglicherweise besteht auch kein Anspruch mehr, wenn frühere Zuwendungen angerechnet werden müssen.
Geprüft werden sollte, ob Ihnen durch die Geltendmachung des Pflichtteils weitere Nachteile drohen, etwa die Enterbung im Fall des Versterbens der 2. Ehefrau.
Bei der Geltendmachung des Pflichtteils müßten Sie selbst aktiv werden.
Die Geltendmachung eines Pflichtteils bzw. eines Pflichtteilergänzungssanspruches ist häufig kompliziert. Daher sollten Sie ein Anwalt aufssuchen, der sich aufs Erbrecht spezialisiert.
Weitere Hinweis können Sie auf meiner Webseite: www.pflcihtteil-erbrecht.de entnehmen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Dr. Wolfgang Buerstedde
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim
Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
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Danke , freue mich immer wenn ich jemanden helfen od. auf etwas aufmerksam machen kann. Danke fürs feetback und viel Glück.
Rolando furioso
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