ich habe ein Anliegen und hoffe, dass Sie mir dazu Auskunft geben können. Vorweg möchte ich klarstellen, dass es mir hier nicht um materiellen Wert geht.
Meine Eltern waren fast 25 Jahre verheiratet, aus der Ehe gingen 3 Kinder hervor, ich bin die Älteste. Die Ehe wurde durch den Krebs-Tod meiner Mutter beendet, die Ehe verlief soweit glücklich. Nach dem Tod meiner Mutter lebte mein Vater erst allein, heiratete dann aber wieder neu.
Die neue Frau meines Vaters ist deutlich jünger, es ist also mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass mein Vater vor der neuen Ehefrau sterben wird.
Die neue Ehefrau ist bereits geschieden, ihre beiden Kinder leben sowohl bei Ihr ( und meinem Vater) als auch beim Exmann.
Nun meine Frage: Wenn mein Vater stirbt, in welcher Reihenfolge und mit welcher Gewichtung wird das Erbe verteilt ? Mir geht es hier nicht um evtl. Geldwerte oder ähnliches. Mir geht es hauptsächlich um Gegenstände welche aus unserer Familie stammen und mehr ideellen Wert haben als materiellen. Da wären z.B. alte Bilder von Vorfahren wie auch alte Möbelstücke. Die befinden sich seit Jahrzehnten im Familienbesitz und wurden von Generation zu Generation weitergegeben.
Leider ist die neue Frau meines Vaters sehr materiell eingestellt, und sie hat bereits verlauten lassen, dass es doch „einiges bringen würde“ wenn man diese Sachen verkaufen würde…
Ich möchte also wissen; wenn mein Vater stirbt, kann Sie dann damit machen was sie möchte? Oder haben wir ein Mitspracherecht? Oder erben wir diese Dinge direkt, da sie ja schliesslich aus unserer Familie stammen?
wer erbt ist zunächst davon abhängig, ob ihr Vater ein Testament errichtet hat oder nicht. Durch ein Testament kann er die Erbfolge bestimmen. Hat er kein Testament errichtet tritt mit seinem Tode die gesetzliche Erbfolge ein. Seine neue Ehefrau würde dann neben den leiblichen Kindern ihres Vaters (also Ihnen und Ihren Geschwistern) zur Hälfte erben. Sie wären dann eine Erbengemeinschaft. Die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam über die Gegegnstände des Nachlasses verfügen und muss sich über den Nachlass auseinandersetzen, das bedeutet den Nachlass aufteilen.
Hallo,
um einigermaßen richtig antworten zu können, muss ich vorher noch ein paar Dinge geklärt haben. Gabe es ein gemeinsames Testament zwischen Deinem Vater und Deiner Mutter (z.B. auf Gegenseitigkeit), wenn ja, seit Ihr erwähnt? Oder galt damals schon nur die gesetzliche Erbfolge?
Gibt es ein Testament zwischen Deinem Vater und der neuen Frau?
Wenn beim Tod des Vaters die gesetzliche Erbfolge gilt, d.h. es sind überhaupt keine Testamente vorhanden, dann seid Ihr drei Geschister plus die neue Ehefrau in einer Erbengemeinschaft, die nur gemeinsam einstimmig entscheiden kann. Die Ehefrau erbt die Hälfte, jedes der leiblichen (nicht Stiefkinder) Kinder 1/6 des Vermögens.
Ich bin auf Deine Antwort gespannt.
Ingeborg
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wenn die Gegenstände, um die es geht, beim Tod Ihres Vaters noch sein Eigentum sind, gehen sie mit dem übrigen Vermögen Ihres Vaters auf seine Erben über. Die Erben entscheiden dann gemeinsam über die Aufteilung des gesamten Nachlasses, wenn Ihr Vater nicht in einem Testament etwas Anderes bestimmt hat.
Ihr Vater kann in einem Testament frei bestimmen, wer seine Erben werden sollen. Er kann auch in einem Testament bestimmen, wer bestimmte Gegenstände, die ihm gehören, nach seinem Tod erhalten soll.
Macht Ihr Vater kein Testament, so tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Erben werden dann die Ehefrau Ihres Vaters, wenn die Ehe noch besteht, und die Kinder Ihres Vaters, wenn sie noch leben. Ist ein Kind bereits verstorben, treten dessen Kinder an seine Stelle.
Dann gilt der letzte Teil meiner Antwort. Mein dringender Rat: redet miteinander! Und sichert so wenigstens die Dinge für Euch, an denen ihr emotinal hängt.
Ingeborg
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also: wenn kein Testament existiert und keine Gütertrennung vereinbart wurde, dann erbt die Ehefrau 1/2 Anteil und die 3 Kinder die andere Hälfte zu gleichen Anteilen, also zu je 1/6 Anteil.
Unter den Erben muss dann eine Außeinandersetzung stattfinden in der dann geregelt wird, wer was bekommt.
Die Ehefrau bekommt und behält gesondert alles, was zum Hausrat gehört und zum Leben benötigt ist.
Wenn ein Testament zugunsten der Ehefrau bestehen sollte, dann haben die drei Kinder nur einen Pflichtteilsanspruch, der in Geld auszubezahlen ist. Die Ehefrau hat dann nur freiwillig die Dinge herauszugeben, die die Kinder erbitten.
Vielleicht sollte man mal mit dem Vater ein nettes Gespräch führen.
MfG
PB
Wer den Vater beerbt, hängt von ihm allein ab. Er kann schließlich mit seinem Vermögen machen was er will.
Macht der Vater kein Testament, gilt die gesetzliche Erbfolge: 50 % für die Ehefrau, der Rest für seine 3 Kinder, also für Sie 1/6. In einer Erbengemeinschaft müsste dann der Nachlass entspr. aufgeteilt werden.
Der Vater kann die Erbschaft durch Testament regeln, z.B. seine 2.Ehefrau als Alleinerbin einsetzen. Das ist zu erwarten.Ihnen stehen dann nur Pflichtteilsansprüche (PTA) zu. Diese sind in Geld zu erledigen. Der PTA beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils, für Sie also 1/12 des Wertes des Nachlasses.
Sie sollten Ihren vater bewegen, mit seinem Tod durch Vermächtnis zu bestimmen, dass Sie bestimmte Gegenstände erhalten, an denen Sie hängen. Wenn er das nicht macht- … siehe oben.
Sie sollten sich nach dem Tod des Vaters einen guten Erbrechtsanwalt nehmen! Die Sache kann sehr schwierig werden.
Sorry, aber so ist die realität.
Alles Gute!
S.
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