Lieber Erbrechts-Experte !
Meine verwitwete Mutter ist vor 2 Tagen im ALter von
93 Jahren verstorben. Sie wohnte zuletzt in einer
Senioren-Wohnanlage in Hamburg Altona.
Als Hinterbliebene eheliche Kinder sind nur meine
Schwester und ich da, sonst niemand. Meine Schwester
hat meine Mutter teilweise betreut und sie hat auch
Kontovollmacht, Wohnungsschlüssel etc.
Meine Fragen:
- Muss ich in jedem Fall einen Erbschein beantragen ?
Oder kann man die Nachlassache auch ohne regeln ?
- Wenn es nur mit Erbschein geht, wer regelt dann die
Verteilung des Nachlasses ? Nachlassgericht ?
- Besteht ein außerordentliches, früheres Kündigungs-
recht für die gemietete Seniorenwohnung ?
Leider kenne ich den Mietvertrag nicht.
- Sollte man das Girokonto sofort für alle Lastschrif-
ten und Daueraufträge sperren lassen ?
- Was sonst wäre für die Nachlassregelung wichtig ?
Ich wäre dankbar, wenn ich eine ANtwort kurzfristig
bekäme, weil wir am Sonntag bereits nach Hamburg zur
Beerdigung fahren.
Danke schon mal im voraus !
MARGRIT
Hallo, guten Tag, Margrit,
Ihre Fragen möchte ich beantworten, soweit mir das ohne Kenntnis aller maßgeblichen Umstände möglich ist.
-
Muss ich in jedem Fall einen Erbschein beantragen?
Oder kann man die Nachlassache auch ohne regeln?
Ein Erbschein wird in aller Regel benötigt, wenn die Erben sich Dritten gegenüber ausweisen müssen.
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Wenn es nur mit Erbschein geht, wer regelt dann die
Verteilung des Nachlasses? Nachlassgericht?
Die Verteilung des Nachlasses ist Sache der Erben.
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Besteht ein außerordentliches, früheres Kündigungs-
recht für die gemietete Seniorenwohnung? Leider kenne
ich den Mietvertrag nicht.
Das Mietverhältnis geht beim Tod eines allein lebenden Mieters auf die Erben über. Die Erben können das Mietverhältnis mit dreimonatiger Frist kündigen. Die Kündigung muss innerhalb eines Monats nach dem Tod des verstorbenen Mieters erfolgen. Wenn der Vermieter dazu bereit ist, kann auch etwas Anderes vereinbart werden.
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Sollte man das Girokonto sofort für alle Lastschrif-
ten und Daueraufträge sperren lassen?
Darüber sollten sich die Erben einigen und die erforderlichen Maßnahmen mit der kontoführenden Bank besprechen. Wenn kein Erbe über eine Kontovollmacht verfügt, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt, kann die Bank die Vorlage eines Erbscheins zum Nachweis der Erbfolge verlangen.
Gruß, Franz
Sehr geehrte Frau Maggi610,
herzlich möchte ich mich für Ihre Anfrage bedanken.
Ihre Fragen kann ich jedoch nur teilweise beantworten, weil dazu weitere Angaben nötig wären, das gilt etwa zur Frage, ob ein Erbschein beantragt werden muss.
Das ist häufig nicht notwendig.
Meist macht eine Kontensperrung Sinn, um ungerechtfertigte Abbuchungen zu vermeiden.
Meist wird nicht ein Kündigung der Seniorenwohnung notwendig sein. Dies sollt mit dem Heim abgesprochen werden.
Aufgrund der zahlreichen Fragen die mit Abwicklung des Nachlasses verbunden sind, sollten Sie erwägen einen aufs Erbrecht spezialisierten Anwalt zu beauftragen.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass es für künfitgen Erben sehr hilfreich ist, wenn der Erblasser eine Vorsorgemappe oder einen Vorsorgeordner erstellt hat.
Diesbezüglich möchte ich auf den kostenlosen online-Vorsorgeordner unter http://www.vorsorgeordnung.de hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
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Lieber Erbrechts-Experte !
Meine verwitwete Mutter ist vor 2 Tagen im ALter von
93 Jahren verstorben. Sie wohnte zuletzt in einer
Senioren-Wohnanlage in Hamburg Altona.
Als Hinterbliebene eheliche Kinder sind nur meine
Schwester und ich da, sonst niemand. Meine Schwester
hat meine Mutter teilweise betreut und sie hat auch
Kontovollmacht, Wohnungsschlüssel etc.:
Meine Fragen:
- Muss ich in jedem Fall einen Erbschein beantragen ?
Oder kann man die Nachlassache auch ohne regeln ?
Ob Ihr einen Erbschein braucht, hängt von Euren Ansprechpartnern ab. Mit ziemlicher Sicherheit kommt Ihr nicht um einen Erbschein herum, wenn kein Testament vorhanden ist. Ich halte es für einfacher, den Erbschein zu beantragen. Dann gibnst Du Deiner Schwester eine handschriftliche Vollmacht, dass Sie auch in Deinem Namen handeln darf, das war’s dann.
- Wenn es nur mit Erbschein geht, wer regelt dann die
Verteilung des Nachlasses ? Ihr beide alleine. Nachlassgericht (NEIN!)?
- Besteht ein außerordentliches, früheres Kündigungs-
recht für die gemietete Seniorenwohnung ?
Leider kenne ich den Mietvertrag nicht. Meines Wissens ja. Ihr kündigt ZUSAMMEN zum nächst möglichen Termin (den lasst Ihr offen und schaut dann, welchen Termin das Heim nennt. Dann kann man im Notfdall immer noch prüfen und sich wehren.
- Sollte man das Girokonto sofort für alle Lastschrif-
ten und Daueraufträge sperren lassen ? Lastschriften: Habe ich bei Tod meiner eigenen Schwiegermutter nicht gemacht, ich bekam auf diese Weise noch mit, wer sich alle bedienen durfte und konnte mich in Verbindung setzen. Dauerauftraäge ja, soweit Ihr nicht ohnehin noch Kündigungsfristen abwarten müsst.
- Was sonst wäre für die Nachlassregelung wichtig ? Ablage der Mutter durchforsten, ob und wo Ansprüche geltend gemacht werden können (Sterbe-Versicherung etc).
Gruß
Ingeborg
Ich wäre dankbar, wenn ich eine ANtwort kurzfristig
bekäme, weil wir am Sonntag bereits nach Hamburg zur
Beerdigung fahren.
Danke schon mal im voraus !
MARGRIT