Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in

Meine Mutter ist vor 2 Jahren gestorben. Bis dato habe ich mit meinen Vater über Vermögensangelegenheiten nicht gesprochen, da er aufgrund des Todes meiner Mutter psychisch sehr angeschlagen war. Aufgrund eines längeren KKH Aufenthaltes meines Vaters habe ich nun (natürlich mit seiner Erlaubnis) auch Einblick in seine Vermögensverhältnisse erhalten, des Weiteren hat mein Vater mir auch eine Vorsorgevollmacht erteilt, auch aufgrund seiner Krankheit. Weiterhin ist mein Vater jetzt auf mich zugekommen und er möchte, dass ich für seine Konten eine Vollmacht erhalte. Es hat sich jetzt rausgestellt, das sämtliche Konten noch als Gemeinschaftskonto auf seinen und meines Mutters Namen laufen, weiterhin ist das vorhandene, unbelastete Haus, im Grundbuch auch noch auf beide Namen eingetragen. Mir ist bekannt, dass mir gemäß gesetzlicher Erbenfolge ein Teil des Vermögens meiner Mutter zusteht. Ich möchte aber, dass alles auf meinen Vater übergeht, da ich das einzige Kind bin und falls mein Vater stirbt ich sowieso der alleinige Erbe bin. Meine Frage ist:

  1. Ist es notwendig einen Erbenschein zu beantragen um die Gemeinschaftskonten auf meinen Vater umzuschreiben, und wenn ja, ist es jetzt 2 Jahre nach Tod meiner Mutter noch möglich.

  2. Muss im Grundbuch meine Mutter ausgetragen werden, falls mein Vater zu Lebzeiten das Haus noch verkaufen möchte.

  3. Kann es später nach den Tod meines Vaters noch Schwierigkeiten geben, wenn im Grundbuch noch meine Mutter eingetragen ist.

Hallo,

Ihre Fragen möchte ich wie folgt beantworten:

  1. Ist es notwendig einen Erbenschein zu beantragen um die
    Gemeinschaftskonten auf meinen Vater umzuschreiben, und wenn
    ja, ist es jetzt 2 Jahre nach Tod meiner Mutter noch möglich.

Soweit mir bekannt ist, verlangen die Banken für die Umschreibung eines Kontos einer Verstorbenen einen Erbschein. Eine Frist für die Beantragung eines Erbscheins gibt es nicht.

  1. Muss im Grundbuch meine Mutter ausgetragen werden, falls
    mein Vater zu Lebzeiten das Haus noch verkaufen möchte.

Nein. Bei einem Verkauf des Hauses muss aber durch Vorlage eines Erbscheins nachgewiesen werden, wer Ihre Mutter beerbt hat.

  1. Kann es später nach den Tod meines Vaters noch
    Schwierigkeiten geben, wenn im Grundbuch noch meine Mutter
    eingetragen ist.

Nicht dass ich wüsste.

Gruß

Franz Königs

Hallo Frau/Herr Stickl,
zu 1.) Das muss der Vater mit der Bank klären. Denn er ist ja verfügungsbefugt und hat alle Vollmachten für das gemeinsame Konto. Mit Heiratsurkunde und Sterbeurkunde wird er wohl bei der Bank das Konto auf sich umschreiben lassen können.

zu 2.) Beim Verkauf des Hauses reicht ein Berichtigungsantrag bez. des mütterlichen Anteils unter Vorlage einer Sterbeurkunde. Der Notar wirds schon richten!

zu 3.) Wenn man über alle Urkunden verfügt, kann man noch - oder die Erben - in 20 Jahren das Grundbuch berichtigen lassen. Die Erfahrung lehrt aber: besser sofort, als auf die lange Bank schieben.

Alles Gute,
S.

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Vielen Dank für die Antwort, so wie ich sie verstehe brauchen wir also nicht unbedingt einen Erbschein. Sollte mein Vater versterben, so würde dann doch automatisch auch das Erbteil meiner Mutter an mich übergehen, da ich der einzige gezetzliche Erbe bin.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Liebe/-r Experte/-in

Meine Mutter ist vor 2 Jahren gestorben. Bis dato habe ich mit
meinen Vater über Vermögensangelegenheiten nicht gesprochen,
da er aufgrund des Todes meiner Mutter psychisch sehr
angeschlagen war. Aufgrund eines längeren KKH Aufenthaltes
meines Vaters habe ich nun (natürlich mit seiner Erlaubnis)
auch Einblick in seine Vermögensverhältnisse erhalten, des
Weiteren hat mein Vater mir auch eine Vorsorgevollmacht
erteilt, auch aufgrund seiner Krankheit. Weiterhin ist mein
Vater jetzt auf mich zugekommen und er möchte, dass ich für
seine Konten eine Vollmacht erhalte. Es hat sich jetzt
rausgestellt, das sämtliche Konten noch als Gemeinschaftskonto
auf seinen und meines Mutters Namen laufen, weiterhin ist das
vorhandene, unbelastete Haus, im Grundbuch auch noch auf beide
Namen eingetragen. Mir ist bekannt, dass mir gemäß
gesetzlicher Erbenfolge ein Teil des Vermögens meiner Mutter
zusteht. Ich möchte aber, dass alles auf meinen Vater
übergeht, da ich das einzige Kind bin und falls mein Vater
stirbt ich sowieso der alleinige Erbe bin. NUR WENN ER KEIN TESTAMENT MACHT!

Meine Frage ist:

  1. Ist es notwendig einen Erbenschein zu beantragen um die
    Gemeinschaftskonten auf meinen Vater umzuschreiben, und
    ja, ist es jetzt 2 Jahre nach Tod meiner Mutter noch möglich.

JA!!

  1. Muss im Grundbuch meine Mutter ausgetragen werden, falls
    mein Vater zu Lebzeiten das Haus noch verkaufen möchte.

JA und dazu wird der Erbschein benötigt (in dem Du aber drinstehen wirst!, Du musst also auch den Verkauf genehmigen.

  1. Kann es später nach den Tod meines Vaters noch
    Schwierigkeiten geben, wenn im Grundbuch noch meine Mutter
    eingetragen ist. Es ist nur extrem lästig, denn dann muss der Erbenstatus in Linie nachgewiesen werden.

Hallo,

ich antworte in die Frage hinein. Es ist ja prima, dass Du es Deinem Vater ersparen willst, Deinen Erbtaiel an Dich auszubezahlen. Damit Du aber später nicht eventuell über einen zu geringen Freibetrag stolperst und plötzlich Erbschaftsteuer zahlen musst, schließt Du mit Deinem Vater einen Kreditvetrag über die theoretisch auszuzahlende Summe ab, Zinsen Null, fällig beim Tod des Vaters oder (musst Du überlegen) bei einer eventuellen Heimeinweisung des Vaters, denn dann muss das Haus wahrscheinlich ohnehin verkauft werden.

Ich würde das Ganze aber über einen Erbvertrag beim Notar regeln, denn sonst gehst Du unter Umständen leer aus, denn Dein Vater kann jederzeit ein Testament machen und die nette blonde Nachbarin einsetzen… Der Notar sollte Euch dann auch umfassend beraten, was in Eurem Fall sinnvll ist.
Ingeborg

Vielen Dank Ingeborg,

jetzt noch ein paar Fragen:

  1. Ein Grundbuchberichtigung ist wohl erforderlich, obwohl mir hier auch Experten geschrieben haben, dass der Notor das auch alles nach den Tod meines Vaters regeln könnte. So wie ich es sehe, ist eine Grundbuchberichtigung bis 2 Jahre kostenlos, die 2 Jahre sind ja nun schon rum, was Kostet es denn danach wenn die Immobilie ca 150000 Euro wert ist.

  2. Wird ein Beratungsgespräch beim Notar von der Rechtschutzvollversicherung abgedeckt.

Davon ausgehend, dass kein Testament der Mutter und kein Erbvertrag vorgelegen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
Da Sie der einzige Erbe sind, können Sie auf einen Pflichtteilsanspruch gegenüber Ihrem Herrn Vater in einem notariellen Erbfolgevertrag verzichten. Der Pflichtteil sind 50 % des Nachlasses Ihrer Frau Mutter.
In diesem kann auch eine postmortale Vollmacht einbezogen werden. Bei dieser Art von Vollmacht können Sie weiterhin über die Konten verfügen. Auch dann wenn noch keine Testamentseröffnung stattgefunden hat.

Grundbucheintragungen können vom jeweiligen rechtmäßigen Eigentümer jederzeit per Nachweis geändert werden. Das wird auch passieren wenn ein Notar einen Erbfolgevertrag auf Grund Ihres Verzichtes auf das Pflichtteil Ihrer Frau Mutter macht.

Ein Erbfolgevertrag kann nur mit beiderseitigem Einverständnis wieder geändert oder rückgängig gemacht werden.

Rolande Furioso

Hinzufügen will ich noch, dass die Änderung im Grundbuch bis zu 2 Jahren kostenlos gemacht wird.

Der Erbschaftssteuer-Freibetrag beträgt für Sie im Moment 500 000,-- Euro.
Alle 10 Jahre können sie sich 100.000,-- € schenken lassen steuerfrei.

Erben müssen Ihre Erbschaft innerhalb 3 Monate beim zuständigen finanzamt melden.

mfG Rolando

Vielen Dank für die Antwort,

was würde den eine Grundbuchänderung jetzt nach über 2 Jahre Kosten. Es gibt doch so etwas wie einen Erbschein der nur auf die Grundbuchänderung beschränkt ist.

Vielen Dank für die Antwort,

was würde den eine Grundbuchänderung jetzt nach über 2 Jahre
Kosten. Es gibt doch so etwas wie einen Erbschein der nur auf
die Grundbuchänderung beschränkt ist.

Erbschein ist Erbschein, ist mir nichts bekannt, dass es einen spez. Erbschein zur Grundbuchänderung geben soll.
Die Kosten für die Grundbuchänderung kann ich nicht sagen - mal beim Amtsgericht Abtg. Grundbuchamt anfragen. Die Änderung
sollte eigentlich mit der Sterbeurkunde und des eröffneten Notarvertrages gehen.Denn der Notarvertrag ersetzt den Erbschein.
Oft dauerd es sehr lange bis ein Erbschein ausgestellt wird. Wenn der Erbschein für die Bank gebraucht wird,
mal auf das urteil vom BGH von 2005 hinweisen das die Kostenreglung beinhaltet.
Wenn die bank einen Erbschein verlangt, dann muss sie diesen auch bezahlen.
Wenn eine notar. Urk. vorhanden ist vom Erblasser, kann man sich die Kosten des Erbscheines ersparen wenn dieser zur Grundbuchänderung gebraucht wird.
Ein notar. Erbvertrag ersetzt den Erbschein.

Ein frühzeitiger Gang zum Notar erspart oft viel Zeit und Kosten.

Hallo,

jetzt wird es sehr speziell und ich kann nicht garantieren, dass meine Antwort stimmt.

Um einen Erbschein kommst Du nur herum, wenn ein notarielles Testament existiert, was ja wohl nicht der Fall ist.
Ich kann mir niht vorstellen, dass die Beratung durch einen Notar von der Rechtsschutz gedeckt wird. Das müsste entweder im Kleingedruckten stehen oder Du erfährst es von der Zentrale.
Ingeborg