Liebe/-r Experte/-in,
ich bin frisch in zweiter Ehe verheiratet und habe aus erster Ehe zwei Kinder.
Erbt meine Frau 50 % meiner gesamten Habe und demzufolge meine beiden Kinder nur noch 25 % statt je 50 %, wie vor der Ehe, oder erbt sie 50 % vom Zugewinn während der Ehezeit? Wenn letzteres, wie soll das ermittelt werden?
Mit freundlichen Grüssen,
Jürgen Freimann
Die Ehefrau erbt 1/2 und die Kinder teilen sich das restliche 1/2, §§ 1924, 1931, 1371 BGB, sofern keine Gütertrennung zwischen den Ehegatten vereinbart wurde. Sollte dies der Fall sein, erben die Ehefrau und die Kinder zu gleichen Teilen, § 1931 Abs. 4 BGB.
Ich hoffe, das hilft.
Gruß Jeannette Ollenberg
Die Ehefrau erbt 1/2 und die Kinder teilen sich das restliche
1/2, §§ 1924, 1931, 1371 BGB, sofern keine Gütertrennung
zwischen den Ehegatten vereinbart wurde. Sollte dies der Fall
sein, erben die Ehefrau und die Kinder zu gleichen Teilen, §
1931 Abs. 4 BGB.
Ich hoffe, das hilft.
Gruß Jeannette Ollenberg
Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Das habe ich mir auch so gedacht, wollte aber sichergehen.
Ich halte diese Regelung allerdings für ungerecht, wir könnten ja z. B. gemeinsam verunglücken und sie stirbt kurze Zeit nach ihr. Dann haben ihre Erben (1 Tochter) die Hälfte meines Vermögens und meine beiden Kinder nur ein Viertel; daher werde ich testamentarisch meine Frau und meine beiden Kinder je zu einem Drittel als Erben bestimmen, das erscheint mir gerechter, auch unter dem oben ausgeführten Aspekt.
Mit sonnigem Gruß aus Norddeutschland,
Jürgen Freimann
Liebe/-r Experte/-in,
ich bin frisch in zweiter Ehe verheiratet und habe aus erster
Ehe zwei Kinder…
Mit freundlichen Grüssen,
Jürgen Freimann
Hallo Herr Freimann,
Sie haben sicherlich versehentlich einen falschen Experten gewählt. Ich bin nicht zuständig für „Erbrecht“, sondern Etymologie.
Nichts für ungut und herzliche Grüße
Kolloquium
Entschuldigung,
aber ich fand folgenden Eintrag:
Kolloquium (E-Mail: täglich)
Erbrecht/Testament Interessierte/-r
Mit freundlichen Grüssen,
Jürgen Freimann
Ja, das ist richtig, ich bin Erbrecht-Interessierter, aber nicht Experte.
Freundliche Grüße
Kolloquium