Liebe/-r Experte/-in,
Meine Frage:
Ein Ehepaar hat ein gemeinschaftliches Testament geschrieben indem sie sich beide zum Alleinerben einsetzen wenn einer stirbt.Wenn Beide sterben soll das gesamte Erbe auf den gemeinsamen Sohn fallen.Wenn nun ein Ehepartner stirbt und der andere Partner heiratet wieder, kan das Testament dann zu Gunsten seiner neuen Ehefrau geändert werden?
Sehr geehrte/r Ju-ep,
herzlich möchte ich mich für Ihre Anfrage bedanken.
Um Ihre Frage zu beantworten, muss der Inhalt des Testaments geprüft werden. Es kommt vor allem darauf an, ob die Verfügungen zu Gunsten des gemeinsamen Sohnes wechselbezüglich und damit bindend sind und, ob der überlebende Elternteil weiterhin fei über das dann anfallende Vermögen verfügen kann. Hierbei müsste auch geklärt werden, ob eine Vor- und Nacherbfolge bzw. eine Voll- und Schlusserbschaft angeordnet wurde.
Insoweit müsste also der Inhalt des Testaments geprüft werden, am Besten von einem aufs Erbrecht spezialisierten Anwalts.
Zu dem Fall finden Sie auch weitere Hinweise unter:
http://www.pflichtteil-erbrecht.de/
Auf der Seite dann unter der Rubrik Pflichtteilsrecht/Testament und Pflichtteil/Berliner Testament
Leider kann man Ihre Frage nicht abstrakt beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Sehr geehrter Herr Dr. Buerstedde!
Herzlichen Dank für die schnelle Auskunft die mir zunächst einmal weitergeholfen hat. Alles andere werde ich dann von einem Anwalt klären lassen.
Freundliche Grüße
Ju-ep