Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,
habe fragen zum thema anfechtung eines berliner testaments und finde die genauen antworten schwer im internet.
meine schwester und ich sind adoptivkinder.meine vermögende adoptivmutter starb 1988.sie hat mit meinem vater ein berliner testament.jetzt ist mein vater neu verheiratet, unser verhältniss zueinander ist schwierig,da wir auf grund der neuen ehefau das zuhause verlassen mußten.er hat nur zögerlich(mit androhung von prozess)unterhalt gezahlt.habe die befürchtung weniger zu erben wegen neuer ehefrau.kann ich das testament jetzt noch anfechten?im internet steht nach 30 jahren ist dies nicht mehr möglich. bitte dringend um hilfe.danke

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Zunächst ist mir nicht verständlich, warum Sie das gemeinsamen Testament anfechten wollen.

Möglicherweise werden Sie ja in diesem Testament bedacht. Sollte es sich dabei um wechselbezügliche, d.h. bindende Verfügungen handeln, dürfte Ihr Vater nicht mehr anders verfügen; es sei denn im Testament ist ein Änderungsvorbehalt vorgesehen.

Vom Testamentsinhalt hängt voraussichtlich auch die Möglichkeiten der Anfechtung ab, insbesondere auch, ob die Anfechtungsfrist nach § 2082 BGB abgelaufen ist.

Voraussichtlich wird es auf die Anfechutng nicht ankommen. Ob Sie erben werden, werden Sie dann nach dem Tod Ihres Vaters erfahren.

Ihnen emfpehle ich eine anwaltliche Erstberatung zur Klärung der Anfechtungssituation.

Weitere Hinweise zum Erbrecht finden Sie unter:
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Buerstedde
Rechtsanwalt

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2

danke für die antwort. leider ist mir der inhalt des testaments nicht bekannt,aber verstehe ich sie richtig das wenn meine mutter uns im testament bedacht hat mein vater dagegen nichts tun kann bzw. das ein erbe quasi feststeht und auch nicht durch die zweite ehefrau in gefahr läuft?bei dem vermögen meiner mutter handelte es sich meines wissens nach um immobilien, die mein vater inzwischen verkauft hat.würde uns quasi der zum zeitpunkt des verkaufs vorhandene verkehrswert der immobilien zustehen soweit meine mutter sie uns vererbt hat?
natürlich würde ich ein gespräch mit einem anwalt vorziehen,aber mit dem gehalt einer kauffrau ist das finanziell kaum möglich, zumal auch die rechtschutzversicherung im erbrecht schwierig ist.

Eine anwaltliche Erstberatung eines auf Erbrecht spezialisierten Anwalts müssten Sie für 150 Euro netto erhalten können. Über die Höhe der Anwaltsgebühren können Sie mit dem Anwalt verhandeln.

In der Regel müßte Ihre Rechtsschutzversicherung auch die Erstberatung übernehmen. Der Rechtsschutzfall wäre hier das Verterben Ihrer Adoptivmutter, sofern Sie schon damals versichert waren.

Sollten Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, könnte Sie einen beim Amtsgericht Beratungshilfe beantragen.

Ob Ihr Vater testamentarisch noch anders verfügen kann, hängt vom Testament ab.

Allerdings wird es ihm wohl freistehen, zu lebezeiten das Vermögen - auch Ihrer Adoptivmutter - zu verbrauchen. Aber auch das muss nicht sein; etwa wenn eine Vor- und Nacherbschaft besteht; oder eine Schenkung in Beanchteiligungsabsicht erfolgt ist.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Buerstedde

habe ich denn das recht auf einsicht des testaments?was ist wenn der das erbe verbraucht?

Liebe/-r Experte/-in,

Leider ich kann nicht weiterhelfen. Ich schlage vor - da das Thema ziemlich kompliziert ist - einen Rechtsberater aufzusuchen der sich aufs Erbrecht spezialisiert ist.

Gruss

Liebe/-r Experte/-in,

danke trotzdem

Hallo!

Vorab: Aus rechtlichen Gründen ist eine konkrete Rechts- und Steuerberatung bei wer-weiss-was nicht erlaubt. Ausführliche Informationen unter http://www.wer-weiss-was.de/app/faqs/3/1129

Es wäre daher sinnvoll, sich zu dieser Angelegenheit von einem Anwalt beraten zu lassen, da hier zu viele Einzelheiten unbekannt sind, die Auswirkungen auf die rechtliche Beurteilung haben können.

Eine Rolle kann z. B. spielen, ob der Vater Eurer leiblicher Vater ist oder Euch auch adoptiert hat, ob das Testament vor oder nach der Adoption verfasst wurde und vor allem, was genau im Testament steht, da der Begriff „Berliner Testament“ nicht eindeutig ist:

http://de.wikipedia.org/wiki/Berliner_Testament#Herk…

Falls Du nur ein sehr geringes Einkommen hast, kannst Du für eine anwaltliche Beratung beim zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen.

http://de.wikipedia.org/wiki/Beratungshilfe

Zu der abstrakten Frage:

kann ich das
testament jetzt noch anfechten?im internet steht nach 30
jahren ist dies nicht mehr möglich. bitte dringend um
hilfe.danke

Eine Anfechtung setzt zunächst einen Anfechtungsgrund voraus. Hierzu näheres unter:

http://www.wf-kanzlei.de/wf-info/artikel/erb-und-erb…

Wenn ein Anfechtungsgrund vorliegen sollte, kann die Anfechtung nur innerhalb eines Jahres ab dem Zeitpunkt erklärt werden, in dem Du von dem Anfechtungsgrund erfahren hast. Unabhängig von dem Zeitpunkt der Kenntnis wäre eine Anfechtung nach 30 Jahren ausgeschlossen.

Ich hoffe, das hilft Dir ein bißchen weiter.

LK

hallo.
stimmt natürlich,ist recht kompliziert.hab nur bedenken um einige dinge die meiner mom gehörten,würde halt gerne verhindern das die "neue"sie erbt.hätte meine mutter bestimmt nicht gewollt…denke sie hat das testament mit besten absichten auch im bezug auf uns abgeschlossen.aber hat zumindest schon teilweise weitergeholfen weil ich z.b. nicht gewußt habe das man gerichtskosten beihilfe auch in so einem fall beantragen kann.danke vielmals an alle die geantwortet haben!