Hallo,
meine Kinder 21,18,16 Jahre und ich haben das Haus meiner verstorbenen Frau geerbt. Lt. gesetzlicher Erbfolge ist die Aufteilung 3/6, 1/6, 1/6, 1/6. Das Haus ist durch 2 Verträge noch belastet. Die Verträge liefen auf dem Namen meiner Frau und meinem Nanem und sind zwischenzeitlich auf mich umgeschrieben. Die Belastung haben meine Frau und ich jeweils zur Hälfte abgetragen. Nach dem Tod habe ich die Belastung alleine weitergezahlt. Da wir dieses Haus verkaufen müssen ( alle sind einverstanden, Käufer ist vorhanden, Notartermin, Ergänzungspfleger etc… sind erledigt) stellt sich jetzt für mich die Frage:
Haben meine Kinder, dem gesetztlichem Anteil enstsprechend, Anspruch auf die volle Auszahlung des Kaufpreises?
Wird ab dem Datum des Eigentumswechsel auch die Auflösung des Vertrages auch auf meine Kinder aufgeteilt?
Anders gefragt:
Müssen alle Erben die Restbelastung mittragen, oder ich nur alleine?
Hi Klaus,
wer erbt, erbt alles, ob im Guten oder im Schlechten. Schulden werden also genauso vererbt wie Vermögen. Deshalb wird dem Erben ja auch die Möglichkeit eröffnet, das Erbe auszuschlagen.
Gruß Ralf
Hallo Klaus,
es gibt ein sehr gutes Buch zum Thema Erben und Vererben von der Verbraucherzentrale. Es ist anschaulich geschrieben und mit vielen Praxisbeispielen gespickt.
meine Kinder 21,18,16 Jahre und ich haben das Haus meiner
verstorbenen Frau geerbt. Lt. gesetzlicher Erbfolge ist die
Aufteilung 3/6, 1/6, 1/6, 1/6.
Oft fordern Kinder das Erbe nicht ein. Das müsstest Du mit Ihnen klären. Auf jeden Fall hole juristischen Rat ein (Beratung, kein Mandat!) Das kostet nicht die Welt, gibt Dir aber Rechtssicherheit.
Wenn Du dann das Problem gemeinsam mit Deinen Kindern lösen möchtest, empfehle ich Dir eine Mediation:
Gerade in Erbschaftasstreitigkeiten ist eine Mediation deutlich günstiger als ein jahrelanger Streit vor Gericht. Der Vorteil einer Mediation: da alle Parteien an einer Lösung des des Problems beteiligt sind, werden die Vereinbarungen in der Regel auch eingehalten.
Am Ende steht insbesondere bei Erbschaftsangelegenheiten meist ein notarieller Vertrag mit Rechtssicherheit für alle Seiten.
Mediatoren in Deiner Gegend, die auf eine fundierte Ausbildung verweisen können, findest Du unter http://www.bafm-mediation.de (Web-Seiten des Bundesverbandes für Familienmediation). Dort kannst Du anhand der PLZ suchen.
Grüsse, Gabi