Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,
meine Eltern haben ein Testament mit folgendén Wortlaut.
Wir haben am 29. Mai 1953 miteinander die Ehe geschlossen.Aus unserer Ehe ist unsere Tichter S. geb. 7.1.1954 hervorgegangen.Wir setzen uns hiermit gegenseitig zum alleinigen Erben ein.Der überlebende von uns soll über den Nachlass desVerstorbenen völlig frei schalten und walten können.Erbe desjenigen,was nach dem Tode des Längstlebenden von uns noch vorhanden ist,soll unsere Tochter S.sein.
Mein Vater ist verstorben und hinterläßt ein Haus und Geldvermögen.(350000 Euro Nachlasswert)
Habe jetzt einige Fragen zum Inhalt des Testamentes.
Da ich einzige Tochter bin überlege ich jetzt ob es sinnvoll ist den Pflichtteil zu fordern.Habe die befürchtung wenn ich auf Pflichtteil verzichte das ich nach dem Tode meiner Mutter leer ausgehen kann.
Welche Nachteile entstehen für mich?
Kann meine Mutter das Testament noch ändern?
Kann sie Vermögen verschenken?
Gibt es Klauseln die ich so nicht erkenne?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im vorraus.
Mfg
S könig

Herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Die Fragen gehen deutlich über allgemeine Fragen hinaus, und betreffen konkret Ihren Fall.

Ihre Fragen sollten Sie von einem aufs Erbrecht spezialisierten Anwalt beantworten lassen.

Allgmeine nützliche Hinweise zum Pflichtteilsrecht gibt es unter: http://www.pflichtteil-erbrecht.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
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