Erbrecht

hallo, hätte da mal ne frage. bin grad am recht lernen und blicks ned so ganz :frowning:

also. frage zum erbrecht. das mit dem parentelsystem habe ich geblickt. aber wie wird das vermögen innerhalb einer parentel aufgeteilt ?
bsp: mutter, sohn, enkel.
oma stirbt. sie hatte nur einen sohn und 2 enkel.
also muss doch gelten, dass das komplette vermögen auf das 1. parentel zugeteilt wird, oder ?
wie wird das vermögen dann im 1. parentel aufgeteilt ? erbt der sohn alles ? oder bekommt der sohn gleichviel wie beide enkel zusammen ?

bitte um hilfe. danke

ich meinte natürlich mutter stirbt. was aus der sicht des enkel ja die oma wäre.

Hallo, Selly,

als, das ist ganz einfach, der Sohn erbt alles, die Enkel müssen warten, bis der auch tot ist (und währenddessen hoffen, dass er noch was übrig lässt). Lebende schließen die Abkömmlinge im Erbrecht aus.
Ingeborg

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