Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,

Anfang:
Mein Schwiegervater verstarb am 28.02.2009
Er lebte mit seiner Lebensgefährtin 30 Jahre zusammen und haben sich gegenseitig als Aleinerben eingesetzt.

Mein Mann und sein Bruder sind im Heim aufgewachsen und hatten zum Vater nicht den Kontakt den wir uns wünschten.

Nun die Lebensgefährtin wollte die Beerdigung ausrichten und Bezahlen so war es abgesprochen und getan.

Wir hatten um die Sterbeurkunde gebeten und sie bis heute nicht bekommen.

Wir schrieben ihr einen Brief in dem sie das Vermögen offen legen sollte.
Da wir ja einen Pflichtanteilsanspruch haben.
darauf bekamen wir einen Brief von ihrem Anwalt indem stand,

Es wären nur 400,-- auf dem Deutschen Konto gewesen und sie hätte ja schon die ganze Beerdigung bezahlen müssen das sei weit mehr als da gewesen seie.

(sie hatte ihn auch nicht dort in dem Ort beigestzt wo er es wollte.)

Hört sich erst mal arm an, aber es gibt
ein Motorboot
einen neuen BMW ( 6Monate und bezahlt )
eine Eigentumswohnung
ein Konto in der Schweiz( leider wissen wir nicht bei welcher Bank).

da unsere Sparmaßnahmen uns gezwungen hatten die Rechtschutzversicherung zu Kündigen haben wir keine möglichkeit zu Klagen.

die Lebensversicherung wurde auf die Frau geschrieben, dass diese auch bekommt verstehe ich ja, aber Sie Behauptet, alles was sie besitzt auch bezahlt zu haben.

Da ist doch kein Pflichtanteil mehr da oder?

Was soll ich denn noch schreiben dass , sie mir beweissen soll dass sie alles Bezahlt habe.

Können sie mir da weiterhelfen .

Ich weiss einbischen wirwar das ganze.
zuschreiben.
wenn man einen gegenübersizt.

Gruß
P. M

Guten Tag,
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Mit freundlichen Grüßen
Pahl

Rechtsanwälte Damrath und Pahl GbR
KaISERDAMM !(
14057 BERLIN
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