Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,
wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.
folgender fiktiver fall:

Der Erblasser war in 2. Ehe verheiratet und hat ein minderjähriges kind aus dieser 2. Ehe. Er lebte aber seit 3 Jahren von seiner Ehefrau getrennt und die Ehefrau hatte in dieser Zeit nachweislich mehrere Beziehungen. Aus erster Ehe hat der Erblasser 2 volljährige Kinder. Es gibt kein Testament.
Wem steht was zu?

P.S.: Wenn es nötig ist kann ich den fall auch noch etwas detailierter bzw. komplizierter beschreiben…

Das Erbrecht der Ehefrau richtet sich vor allem nach dem Güterstand in der Ehe. Hatten die Eheleute keinen Ehevertrag geschlossen gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Hierbei erbt der überlebende Ehegatte 1/4 zuzüglich eines Zugewinnausgleichsanteils in Höhe eines weitere 1/4, insgesamt also 1/2. Das Kind aus der zweiten Ehe und die beiden Kinder aus der ersten Ehe erben gemeinsam die andere Hälfte.
Ich hoffe, etwas geholfen zu haben.
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Hallo,

es gilt die gesetzliche Erbfolge: in der Summe die Ehefrau die Hälfte, jedes leibliche Kind 1/6.

Ingeborg