Erbrecht

Guten Tag,

es wäre sehr nett, wenn mir jemand bei diesem Problem in einer Erbangelegenheit weiterhelfen könnte.

Vor elf Jahren sind die Eltern von meiner Mutter
beide verstorben. Somit wurde ein Erbe fällig.
Da mein Onkel als sog. Universalerbe im Testament
bedacht wurde, war er für die Verteilung des Erbes
bzw. Geldes zuständig.
Da mein Onkel es nicht für nötig hielt meiner Mutter
ihren Erbteil auszubezahlen. Wurde vom Anwalt eine
sog. schriftliche Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen beschlossen:
Dieser beinhaltete dass er Ihr in elf Jahren einen
Betrag von ca. 108.000 € mit Abzügen von seinen
angefallenen Steuerberatungskosten, Steuernachzahlungen und sonstigen Kosten, ausbezahlen müssen. Gestern kam nun ein Brief von meinem Onkel mit einer Bankvollmacht von einer Bank
in Luxemburg mit einem eingesetzten Betrag von 59.000 €. Auf dieser Vollmacht war nur der Name des Kontoinhabers, sowie o.g. Betrag und seine Unterschrift, sowie die Adresse dieser Bank. Mehr
nicht.
So jetzt meine Frage was sollen wir tun, seiner bösen Art nach zu urteilen, möchte er dass meine Mutter das Geld in Luxemburg persönlich nach abholt
oder was soll dies sonst bedeuten, warum handelt er
so?
Kann er eigentlich den Betrag seiner Auzahlung selbst bestimmen, wie in diesem Fall 59.000 € statt
108.000,00 ohne Nachweise?
Mit welchen Argumenten könnte man ihn zu einer Banküberweisung zu bewegen?

Im voraus schon mal vielen Dank für Ihre Bemühungen
und mit der Bitte um baldige Hilfe.

Mit freundlichen Grüssen

Manuela
bestimmen

Hallo Manuela,
Ihre Frage dreht sich um 59.000 €. Das ist ein Betrag, wegen dem Sie alsbald einen Anwalt aufsuchen sollten, um sich dort beraten zu lassen. Dies um so mehr, als es bei der Antwort auf Ihre Frage auf den genauen Wortlaut der Vereinbarung angekommen dürfte.
Gruß
apfjur
http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de

Guten Abend,

für die Leistungspflicht Ihres Onkels maßgeblich ist offenbar eine vorliegende schriftliche Vereinbarung. Wenn diese Vereinbarung ihn zu einer Zahlung verpflichtet, kann derjenige, der vereinbarungsgemäß diese Zahlung erhalten soll, auch diese Zahlung verlangen.

Eine Bankvollmacht ist keine Zahlung.

Freundliche Grüße

Franz

herzlchen Dank für die Anfrage.

Um die Frage qualifiziert zu beantworten, müssten in die Details gegangen werden, insbesondere auch die genannte Vereinbarung.

Ich empfehle Ihnen einen auf Erbrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, gegebenfalls den Anwalt, der die Vereinbarung aufgesetzt hat.

Auch Ihr Fall zeigt, wie wichtig es ist, Vorsorgemaßnahmen und Vereinbarung rechtssicher und effektiv zu gestalten.

Um dabei den nötigen Überblick zu behalten, hilft der kostenlosen Vorsorgeordner unter
http://www.vorsorgeordnung.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. 02222-93118-0
Fax. 02222-93118-2
E-Mail: [email protected]

Guten Tag,

Da der Fall ziemlich problematisch ist - und ich nicht weiterhelfen kann - ich rate Ihnen sich zu einen Rechtsanwalt zu wenden.

Auf konkrete Fälle können wir aus rechtlichen Gründen leider nicht antworten. Aber dennoch folgendes dazu:
Ohne Kenntnis des Vertragstextes geht leider nichts.
Allgemein gilt, dass derjenige, der eine Geldschuld zu erfüllen hat, diese auf seine Kosten und Gefahr vorzunehmen zu hat, und eine Bringschuld ist. Solchen „hartgesottenen“ Zeitgenossen sollte man besser einen Anwalt gegenüber stellen. Ohnehin muss ja der unbekannte Geldabzug geklärt werden. Ohne Rechtsrat werden Sie sicher nicht bereit sein, einen Prozeß selbst einzuleiten.
Viel Erfolg! Mit Erbrecht hat die Frage nicht unmittelbar zu tun. MfG H.G.------

es wäre sehr nett, wenn mir jemand bei diesem Problem in einer
Erbangelegenheit weiterhelfen könnte.

Vor elf Jahren sind die Eltern von meiner Mutter
beide verstorben. Somit wurde ein Erbe fällig.
Da mein Onkel als sog. Universalerbe im Testament
bedacht wurde, war er für die Verteilung des Erbes
bzw. Geldes zuständig.
Da mein Onkel es nicht für nötig hielt meiner Mutter
ihren Erbteil auszubezahlen. Wurde vom Anwalt eine
sog. schriftliche Vereinbarung im gegenseitigen Einvernehmen
beschlossen:
Dieser beinhaltete dass er Ihr in elf Jahren einen
Betrag von ca. 108.000 € mit Abzügen von seinen
angefallenen Steuerberatungskosten, Steuernachzahlungen und
sonstigen Kosten, ausbezahlen müssen. Gestern kam nun ein
Brief von meinem Onkel mit einer Bankvollmacht von einer Bank
in Luxemburg mit einem eingesetzten Betrag von 59.000 €. Auf
dieser Vollmacht war nur der Name des Kontoinhabers, sowie
o.g. Betrag und seine Unterschrift, sowie die Adresse dieser
Bank. Mehr
nicht.
So jetzt meine Frage was sollen wir tun, seiner bösen Art nach
zu urteilen, möchte er dass meine Mutter das Geld in Luxemburg
persönlich nach abholt
oder was soll dies sonst bedeuten, warum handelt er
so?
Kann er eigentlich den Betrag seiner Auzahlung selbst
bestimmen, wie in diesem Fall 59.000 € statt
108.000,00 ohne Nachweise?
Mit welchen Argumenten könnte man ihn zu einer Banküberweisung
zu bewegen?

Im voraus schon mal vielen Dank für Ihre Bemühungen
und mit der Bitte um baldige Hilfe.

Mit freundlichen Grüssen

Manuela
bestimmen