Liebe/-r Experte/-in,
jemand, dessen Vater bereits verstorben ist, wurde von der Großmutter (Mutter des Vaters) aus unwichtigen Gründen enterbt.(Tochter der Erblasserin wird im Testamen als Alleinerbin eingesetzt). Im Testament das ca. 2 Jahre vor dem Versterben aufgesetzt wurde, wird eine Geldsumme genannt, auf das sich das Vermögen belaufen soll.
Was muß der Enterbte jetzt tun? Bzw. was kann er ohne Anwalt tun?