Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,

jemand, dessen Vater bereits verstorben ist, wurde von der Großmutter (Mutter des Vaters) aus unwichtigen Gründen enterbt.(Tochter der Erblasserin wird im Testamen als Alleinerbin eingesetzt). Im Testament das ca. 2 Jahre vor dem Versterben aufgesetzt wurde, wird eine Geldsumme genannt, auf das sich das Vermögen belaufen soll.

Was muß der Enterbte jetzt tun? Bzw. was kann er ohne Anwalt tun?

Enterbung setzt schwere verfehlungen vorrau?
Pflicht anteil können Sie noch retten.