Erbrecht

Sehr geehrter Heinz Gintemann,
ich hoffe, dass Sie mir bei meinem Problem weiterhelfen können.Mein Vater, zu welchem ich keinen Kontakt hatte, ist am 22.12.2009 verstorben.Ich erfuhr im Januar 2010 davon.Meine Anfrage beim Nachlassgericht ergab, dass kein Testament vorhanden ist. Ein Erbschein wurde von mir nicht beantragt.Mir ist auch nicht bekannt, ob Vermögen vorhanden ist.Mein Vater lebte im gleichen Haushalt mit seiner geschiedenen Frau. Diese habe ich nun angeschrieben und mich nach dem Vermögensverhältnissen erkundigt.Als Antwort (von einem Anwalt) habe ich die Bestattungskosten erhalten, in Höhe von 2998,96 Euro.Da ich das Erbe, innerhalb der 6-Wochen Frist nicht ausgeschlagen habe und mit mir als Sohn(einziger leiblicher)keinerlei Absprachen über die Art und Kosten der Bestattung getroffen wurden (meine Anschrift war der geschiedenen Frau bekannt) nun meine Frage, gilt mit meiner Anfrage das Erbe schon als angenommen. Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit das Erbe auszuschlagen.Ich bin der Auffassung, dass ich das Erbe bisher noch nicht angenommen habe, oder? Es lief ja nichts über ein Erbschaftsgericht.Danke für Ihre Mühe.
Mit internetten Grüßen
Manfred Curdas

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hallo, hier geht es in erster Linie um die Unterhaltspflicht (welche ansich nichts mit dem Erbrecht zu tun hat), die das Kind gegenüber dem Elternteil hat, und worin auch die Beerd.kosten eingebunden sind. Die Frage nach der Auftragserteilung gegenüber dem Beerd.Institut stellt sich nur dann, wenn die beauftragte Beerd. über den Rahmen des Üblichen hinaus erfolgte (wo die Grenze ist, steht nicht fest). Ein Prozeß lohnt sich meistens nicht.
Wenn der Unterh.pflichtige selbst nicht bedürftig ist, ist er zahlungspflichtig. Ist er auch gleichzeitig Alleinerbe, gibt es keinen anderen Pflichtigen. Wenn Sie sich über den Nachlaß geirrt haben, können Sie u.U. die erfolgte Erbschaftsannahme (durch Fristablauf eingetreten!) anfechten. Ich bin nicht sicher, ob Sie die Beerd.kosten von dem dann in Frage kommenden Erben erstattet verlangen können (vorausgesetzt es ist ausreichendes Geld übrig).
Ich hoffe, hiermit einwenig geholfen zu haben. Wenn Sie zufrieden sind, dann teilen Sie dieses einfach auch den w-w-w-Betreibern mit – danke!
Mit freundlichem Gruß aus dem nördlichen Wesertal
H.G.

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