Sehr geehrter Heinz Gintemann,
ich hoffe, dass Sie mir bei meinem Problem weiterhelfen können.Mein Vater, zu welchem ich keinen Kontakt hatte, ist am 22.12.2009 verstorben.Ich erfuhr im Januar 2010 davon.Meine Anfrage beim Nachlassgericht ergab, dass kein Testament vorhanden ist. Ein Erbschein wurde von mir nicht beantragt.Mir ist auch nicht bekannt, ob Vermögen vorhanden ist.Mein Vater lebte im gleichen Haushalt mit seiner geschiedenen Frau. Diese habe ich nun angeschrieben und mich nach dem Vermögensverhältnissen erkundigt.Als Antwort (von einem Anwalt) habe ich die Bestattungskosten erhalten, in Höhe von 2998,96 Euro.Da ich das Erbe, innerhalb der 6-Wochen Frist nicht ausgeschlagen habe und mit mir als Sohn(einziger leiblicher)keinerlei Absprachen über die Art und Kosten der Bestattung getroffen wurden (meine Anschrift war der geschiedenen Frau bekannt) nun meine Frage, gilt mit meiner Anfrage das Erbe schon als angenommen. Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit das Erbe auszuschlagen.Ich bin der Auffassung, dass ich das Erbe bisher noch nicht angenommen habe, oder? Es lief ja nichts über ein Erbschaftsgericht.Danke für Ihre Mühe.
Mit internetten Grüßen
Manfred Curdas
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