Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,ich habe eine Frage zum Erbrecht und hoffe das es nicht so schwer zu verstehen ist wo das Problem liegt.
Nachdem mein Vater in März 08 verstarb und er leider kein Testament hatte sind wir dh. meine Mutter mein Bruder meine Schwester und ich als Erbengemeinschaft beim Amtsgericht eingetragen worden.
Auf das Erbe bezieht sich im Prinzip nur das Einfamielienhaus meiner Eltern indem meine Mutter bis heute wohnt und ich mittlerweile auch wieder.
Meine Geschwister die jeweils 15 Jahre älter sind als ich haben jedoch Ende der 80ger Jahre ihren Erbteil ausgezahlt bekommen um ihre Häuser zu Finanzieren.
Meine Geschwister verzichten auch auf weitere Teile am Haus usw. nun die erste Frage, da wir Automatich als EG auch im Grundbuch eingetragen wurden ob man meine Gechwister dort auch wieder löschen kann?
Ich würde das Haus gern kaufen und meine Mutter auszahlen und die Restschuld von 30000€ ablösen.
Mein Bruder ist nach langer Selbstständigkeit Privat und Firmeninsolvent wodurch sein Erbe ja gepfändet werden könne denke ich.
Meine Eltern haben damals keinen Erbvertrag mit meinen Geschwister gemacht als sie vorzeitig ausgezahlt wurden, aber wie gesagt sie verzichten beide ( meine Schwester hat genug, mein Bruder darf nichts haben weil es sowieso mit in die Insolvenz geht).
Laut Erbschein erbt meine Mutter die hälfte des Hauses und teilt sich die andere hälfte mit uns drei kindern je zu einem viertel, das Haus ist ca 130000€ wert und mit 30000€ belastet.

ich kann da nicht helfen, da ich kein anwalt bin

Hallo Leonie2008,

Ihre Situation ist recht schwierig. Ich bin kein Experte im Erbrecht, doch würde ich gerne meine Erfahrung hier äußern. Am einfachsten wäre es gewesen wenn Ihre Geschwister schon 2008 auf Ihre 1/12 Anteile am Haus verzichtet hätten. So würden Ihnen, 1/4 Anteile, und Ihrer Mutter, 3/4 Anteile vom Haus gehören. Ihre Schwester kann Ihnen Ihren Anteil schenken, Freibetrag unter Geschwistern 20000€, alles darüber muss versteuert werden.
Bei Ihrem Bruder sieht die Situation schon sehr viel schwieriger aus, denn wenn Er kurz vor der Privatinsolvenz steht,haben seine Gläubiger nach § 134 InsO eine 4 Jährige Frist solche Schenkungen anzufechten. Sollte diese Anfechtung erfolgen, dann müssen Sie die Schenkung insoweit rückabwickeln, als Sie durch sie bereichert wurden (§ 143 Abs. 2 InsO). Das Vermögen Ihres Bruders muss so gestellt werden, als hätte Er den 1/12 Anteil vom Haus zu einem angemessenen Preis verkauft und den Kaufpreis auch von Ihnen erhalten.

Alle Angaben sind natürlich aus privaten Erfahrungen. Einen Anwalt zu Rat zu ziehen, der auch die Schenkungsverträge vollziehen kann, wäre von Vorteil.

Gruß
Bambam75

Hallo Leonie2008´

ich habe mich sehr lange und intensiv mit Erbschaftsfragen beschäftigt, da es mich selber familiär betroffen hat. Muß aber sagen, dass ich es nicht gelernt oder studiert habe.
Trotzdem ist die Sachlage bei Dir relativ einfach.
Wenn Deine Geschwister, schriftlich beim Amtsgericht,
Ihr Pflichteil ablehnen, dann bekommst Du und Deine Mutter eine Information vom Amtsgericht zugeschickt.
Diese leitet ihr an das Grunsbuchamt weiter und Deine Geschwister werden automatisch im Grunsbuch gestrichen.
Somit gehört nur noch Dir und Deiner Mutter das Haus.
Du machst einen Kaufvertrag mit Deiner Mutter und wenn alles bezahlt ist( keine Schulden mehr da sind). Meldest du es wieder dem Grundbuchamt und auch Deine Mutter wird dann wieder gelöscht.
Was mich allerdings an der ganzen Sache iritiert, ist der Todeszeitpunkt Deines Vaters.
Hat denn jeder seinem Erbteil schon zugeteilt bekommen?
Es gibt nämlich eine Zeitbegrenzung das Erbe abzulehnen oder anzufechten. Ist diese Frist abgelaufen, dann bleibt alles so wie es die Erbfolge vorlegt und Du bekommst Deine Geschwister sowie Mutter nur mit hohen Kosten aus dem Grundbuch.
Leider kann ich Dir nicht sagen, wie lange diese Frist geht.
Hoffe trotzdem Dir etwas geholfen zuhaben.
Liebe Grüße kebu