Hallo Rechtskundige,
nehmen wir mal an, ein alter Mann stirbt. Er hat einen Sohn, der noch lebt und eine Tochter, die schon länger tot ist. Seine Frau wäre auch schon tot. n wir wer an, der Sohn schlägt das Erbe aus. Wie verhält sich jetzt die Erbreihenfolge? Könnten die Kinder der verstorbenen Tochter noch erben oder kämen sie nicht mehr in Betracht, weil die Erbfolge durch den Tod der Mutter unterbrochen wäre? Erben nun die Kinder des Sohnes? Weiterhin interessiert mich die Frage nach dem Begriff „Überschuldung des Erbes“. Wer legt das fest, der Erbe oder das Nachlassgericht? Und unter welchen Vorraussetzungen? Nehmen wir den Fall an, der Nachlass bestünde ausschliesslich aus ein paar Möbeln, Kleidung und ein paar persönlichen Gegenständen. Summa summarum wäre dies wohl mit dem Wert Null anzusetzen. Jetzt stehen aber diesem Null Euro Räumungskosten für das Zimmer im Altenheim mit theoretischen € 500,- entgegen. Ist dies schon Überschuldung oder kann von Überschuldung nur dann gesprochen werden, wenn Schulden in Geldsummen dargelegt sind (Bankschulden, Hypotheken). Ganz generell: Muss dem Erben das Erbe genau spezifiziert werden bzw. hat der Erbe ein Recht darauf, sich das Erbe anzusehen oder kann ihm dies verweigert werden? Im letzteren Fall würde der Erbe ja überhaupt nicht wissen, worauf er sich einlässt wenn er das Erbe annimmt bzw. ausschlägt.
Hi,
ich kann Dir zuerst mal war zur Erbfolge sagen, wegen der Überschuldung meldet sich vielleicht ja noch jemand anderes.
Also : Die Erbfolge wird durch den Tod eines Erben nicht unterbrochen, vielmehr treten die Abkömmlinge (so heisst das im Gesetz) an deren Stelle.
Im Beispielfall erbt der Sohn die Hälfte und die tote Tochte die andere Hälfte. Hat diese z.B. zwei Kinder, bekommt jeder ein Viertel.
Wenn ein Erbe die Erbschaft ausschlägt, so hat das in der Erbfolge die Konsequenz, dass er als „tot“ angesehen wird. In diesem Falle würden die beiden Enkel (Kinder der Tochter) also alles bekommen.
Das war jetzt die rein rechtliche Sicht. Ich lasse ausser acht,
- dass es evtl. ein Testament gibt
- dass ein Sohn auch moralische Verpflichtungen hat.
Gruss Hans-Jürgen
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