Liebe/-r Experte/-in,
mein Papa ist gestern verstorben.
Seine Ehefrau verfügt über keine finanziellen Mittel zur Ausrichtung einer angemessen Bestattung, deshalb hat sie letzte Woche den Betriebsrat seiner Firma über das baldige Ableben informiert und sich erkundigt, ob der Arbeitgeber finanzielle Mittel bereit stellt.
Mein Vater war über lange Jahre hin ein guter Mitarbeiter, was wohl der Grund dafür ist, dass man ihr 5 Monatsgehälter zugesichert hat.
Privat hinterläßt mein Vater leider Schulden. Er hat seine Frau deshalb gebeten das Erbe abzulehnen.
Nun fragen wir uns alle, ob diese letzten Gehaltszahlungen, die wohl auch auf das Konto seiner Frau überwiesen werden, zum Erbe gehören oder nicht.
Gibt es eine Möglichkeit das Erbe wegen er Schulden abzulehen, aber die letzte Arbeitgeberzahlung doch zu erhalten.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir kurzfristig eine Antwort zuschicken könnten.
Hallo,
die gesetzlichen Erben, also Ehefrau und Sie als Kind haben die Beerdigung zu bestimmen und zu bezahlen, ob Sie das Erbe ausschlagen oder nicht, da gesetzliche geregelt ist, dass gesetliche Erben dazu verpflichtet sind. Selbst wenn kein Geld da ist und die Stadt - Sozialamt - zunächst die Beerdigungskosten vorstreckt, holt sich das Sozialamt die Kosten von den gesetzlichen Erben wieder, auch wenn diese die Erbschaft ausgeschlagen haben.
Die Erbschaftsauschlagung muss übrigens vor einem Notar ggf. auch für minderjährige Kinder der Erben erklärt werden. Für die minderjährigen Kinder müssen beide Elternteile unterzeichnen. Die Frist beträgt 6 Wochen, beginnend mit dem Tage der Kenntnis, also dem Tage des Todes.
Mit dieser Erklärung haben die Erben keinen Anspruch auf den Nachlass. Der Ehefrau verbleibt nur der Haushalt zum Leben. Ganz abgesehen davon muss sie für alle Dinge, bei denen sie mitgewirkt hat haften und zahlen. (Z.B. gemeinsamer Kredit, Mietschulden usw.)Nur die Schulden, die der Verstorbene allein gemacht hat, fallen dann weg.
Über die Zahlungen des Arbeitgebers über den Tod hinaus möchte ich nichts juristisches erklären.
Ich will die Sache in Ihrem Sinne so sehen:
Es handelt sich bei den Zahlungen um eine direkte Zuwendung an den hinterbliebenen Ehepartner. Dann ist das kein Nachlass und gehört nicht zum Vermögen des Verstorbenen. Das Geld steht ja auch nicht dem Verstorbenen zu, sondern - wenn überhaupt ein Anspruch durch Arbeitsvertrag besteht - dem Ehepartner. Der Verstorbene hat dafür ja auch nichts getan, oder diesen Betrag erwirtschaftet. Er gehört ausschließlich der Ehefrau zum über die „Runden bwz. Probleme“ zu kommen.
Wenn Sie noch mehr ins Detail gehen möchten, melden Sie sich noch einmal.
Abschließend noch meine herzliche Anteilnahme!
MfG
PB
Alle Konten des "Erblassers " fallen in die Erbmasse.