Liebe/-r Experte/-in,
ich habe 4 Kinder, davon zwei aus erster und zwei aus zweiter Ehe. Letzter beiden möchten gern in Bezug auf das Haus, dass ich bewohne und woran ich 60% Eignetumsanteil besitze (die anderen 40%) haben diese Beiden von ihrer kürzlich verst. Mutter, meiner zweiten Ehefrau, gegerbt, ausgezahlt werden. Dass das i.O.ist, steht in einem Notarvertrag, den 1995 mit meiner damaligen Frau vereinbart, allerdings in monatl. Raten.
Nun sie möchten den gesanten Betrag und dafür sollte ich eine Grundschuld aufnehmen. Das möchte ich aber nicht, weil die Schilden in meinem Leben (ich bin 60 Jahre alt) gegenüber der Bank nicht mehr abzutragen wären, so dass und das ist auch meine Frage, diese Schulden im Todesfall an alle vier Kinder vererbt werden? Könnte man die Schulden der Grundschuld auch nur auf die genannten zwei Kinder im Testament beschränken, so dass die beiden aus erster Ehe, diesen Nachteil nicht zu tragen brauchen?
Freundluiche Grüße,
Lieber Dieter,
leider bin ich kein Experte für das Erbrecht, kann also keine Hilfe sein.
Gruß