Liebe/-r Experte/-in,
Kann der Überlebende eines Berliner Testamentes ,den Enkel als Begünstigten seines Sparbuches einsetzen?
Kann man auf diese Weise den Schlußerben leer ausgehen lassen?
Kann der Schlußerbe die Begünstigung widerrufen?Wann und bei welcher Stelle?
Oder ist mit der Begünstigung der Nachlass aus dem Erbe raus?
Vielen Dank für eine Antwort.
MFG
I.K.
Ohne weitere Anhaltspunkte ist ein Berliner Testament als wechselbezüglich zu sehen, d.h. ist der erste Erbfall eingetreten kann der Überlebende Ehegatte nichts mehr machen, höchstens ausschlagen.
Sehr oft findet sich jedoch die Regelung, dass sich die Ehegatten im Testament gestatten die Verfügung auch nach dem Tod des Erstversterbenden nach eigenen Dünken zu ändern.
ml.
Hallo Inga,
die Fragen betreffen recht komplizierte Rechtsprobleme und lassen sich mit der karge Sachverhaltsschilderung nicht beantworten. Sie müßten schreiben, was konkret im Berliner Testatment steht. Gibt es eine Öffnungsklausel für den überlebenden Ehepartner, d.h. ist er nach dem Testament berechtigt, dieses bezgl. des Schlußerben noch zu ändern?
Wenn nicht, wurde das Testament mit dem Tod des ersten Ehepartners bindend und unabänderlich.
Gleichwohl läßt sich ein solches bindendes Testament unterlaufen, nämlich bei Bankguthaben durch sog. Verfügungen unter Lebenden von Todes wegen. Dafür haben alle Banken entspr. Formulare: der Enkel wird nicht als Erbe, sondern erhält mit dem Tod des Verfügenden das Konto übertragen. Es fällt dann nicht in die Erbmasse.
Optimal ist es, wenn der Enkel diese Schenkung von Todes wegen gleich gegenzeichnet und annimmt.
Fehlt die Annahme duch den Enkel, kann der Erbe nach dem Tod des Großvaters die Verfügung anfechten (bei der Bank) und rückgängig machen, solange der Enkel dort die Annahme noch nicht erklärt oder über das Konto verfügt hat.
Ich hoffe, Ihnen einen Weg gezeigt zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
S.
Hallo,
wenn der Ersterbe im Testament nicht von der Bindungswirkung befreit wurde, d.h., wenn ihm nicht ausdrücklich eine Änderung des Inhalts erlaubt wird, gilt die Bindungswirkungs des Berliner Testaments ohne wenn und aber. Die Verfügung kann von der Erbin gemacht werden, doch kann der Schlusserbe Rückabwicklung verlangen. Das ist ja gerade der Sinn des Berliner Testaments.
Ingeborg
Hallo,
ich kenne jetzt den genauen Text des Testmentes nicht. Oft wir der Begriff „Berliner Testament“ falsch gedeutet.
Zur Sache, wenn im Testament steht, dass der Überlebende Ehegatte alles erbt und bei seinem Tod der Nachlass den gemeinsamen Kindern zukommen soll, haben die Kinder den rechtlichen Anspruch auf das Erbe nach dem Tod des überlebenden Elternteils. Alles, was an wesentlichen Nachlasswerten anderweitig geschenkt oder abgegeben wurde, ist zurückzuführen. Es sei denn, dass der Überlebende lt. Testament das Recht hat, über den ererbten und über das eigene Vermögen anderweitig zu bestimmen. Darüber hinaus gibt es noch die befreite oder die nicht befreite Nacherbschaft. Bei der befreiten Nacherbschaft kann der Überlebende Vermögenswerte an Dritte verkaufen, er kann aber nicht an Dritte oder einzele Erben etwas verschenken. Dies ist hier durch die Verfügung bei der Bank der Fall. Die Erben können und sollten dagegen angehen. Den Begünstigen also anschreiben, Frist von 14 Tagen zur Herhausgabe setzen und sonst einen Anwalt, besser Anwalt- und Notar einschalten.
MfG
PB
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Hallo Inga,
der Überlebende eines Berliner Testamentes ist in seiner Testierfreiheit beschränkt, d.h. er kann die Bestimmung des Erben gemäß Berliner Testament nicht mehr ändern. Er kann auch keine Vermächtnisse aussprechen oder jemand anderes für den Fall seines Todes begünstigen.
Gruß
apfjur
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Hallo,
danke für Ihre Antwort.
Wenn sich bei einem Berliner Testamentdie Eheleute gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und dem Überlebenden ein freies Schalten und Walten mit dem Nachlass erlauben,kann er dann den Nachlass verschenken?Wäre dann diese Begünstigung des Sparbuches an den Enkel möglich?Und der Schlußerbe würde leer ausgehen?
Mfg
I.K.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Hab nochmal eine Frage.
Wenn der Enkel nichts von der Begünstigung weiß,bekommt er von der Bank gleich mit dem Todesfall Nachricht?Oder erst wenn das Testament eröffnet ist?
Mfg
I.K.
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Hab jetzt noch eine Frage dazu.
die Eheleute haben sich gegenseitig zu Alleinerben eingesetzt und der Überlebende soll mit dem Nachlass frei Schalten und Walten können.Darf er dann den Nachlass durch eine Begünstigung auf dem Sparguthaben
an den Enkel verschenken?Und geht der Schlußerbe(Kind)somit leer aus?
Mfg
I.k.
Hallo,
also doch kein „klassisches“ Berliner Testament.
Da der Überlebende frei walten und schalten kann, kann er den Nachlass an wen auch immer vermachen. Die gesetzlichen Erben haben aber einen Pflichtteilsanspruch nach dem ersten Todesfall und wenn der letzte der Elternteile verstirbt. Geltend zu machen innerhalb von Drei Jahren ab Todesfall (oder Kenntnis). Dieser Anspruch verjährt also. Ggf. sofort nach dem bereits eingetretenen Erbfall handeln und den Pflichtteil fordern.
Wenn noch Rückfragen bestehen, melden!
MfG
PB