Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe folgende Frage. Meine Oma hat mir vor mehr als zehn Jahren ihr Haus überschrieben, mit einem eingetragenen Niessbrauchrecht. Meine Oma ist dann, vor etwa fünf Jahren ins Altersheim gezogen. Ich wollte das Haus selber beziehen und vorher umbauen, da die Bank mir keinen Kredit geben wollte solange der Niessbrauch bestand zahlte ich meiner Oma den Niessbrauch aus und konnte mit dem Kredit von der Bank mein Häuschen umbauen. Meine Oma war schon demenz und die gerichtliche Betreuerin stimmte dem Prozedere zu.
Im Februar in diesem Jahr verstarb meine Oma und daraufhin verklagte mich mein Onkel auf sein Erbteil, obwohl meine Oma und mein Opa zusätzlich zu der Hausüberscchreibung noch vor mehr als zwanzig Jahren ihre Kinder (zwei Söhne und meine Mutter) bei Gericht enterbten.
Steht meinem Onnkel jetzt ein Teil des Hauses und des Grundstücks zu oder nicht? Mein Anwalt ist da ganz unschlüssig und meint das die Verjährungsfrist erst mit dem Tag der Löschung des Niessbrauchs beginntist sich aber nicht sicher. Kennt vielleicht jemand einen ähnlichen Fall?

Gruss Nicole

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M.E. besteht zwar ein Pflichtteilsanspruch, jedoch nicht an dem Grundstück/Haus. Die Übertragung erfolgte schglißlich schon vor mehr als 10 Jahren. Das Nießbrauchsrecht wurde auch entgeltlich gelöscht, da es objektiv durch die Großmutter im Pflegeheim nicht mehr ausgenutz werden konnte.

ml.

Hallo,
ganz ehrlich, traurig, dass ein Rechtsanwalt sich nicht selber dahinter klemmt und die Rechtslage herausfindet!

Die eigentliche Frage ist, wer ist nun wiklich Erbe geworden, gab es ein Testament.
Dann ist zu klären, ob der Onkel einen Pflichtteilsanspruch hat, den muss er gegenüber dem Erben geltendmachen. Der Pflichtteilsanspruch ist ein Geldanspruch, der Onkel wäre daher in Geld auszuzahlen und mehr nicht.
Zur Berechnung des Pflichtteils könnte eventuell ein Anteil des Wertes des Hauses hinzugezogen werden müssen, steht genau im Gesetz, habe ich leider gerade nicht da!

Also, erst klären wer Erbe ist, dann ob ein Pflcihtteilsrecht des Onkels besteht und dann weiter sehen. Ist der Onkel mit Erbe, dann gehört ihm trotzdem kein Anteil an dem Haus, da dies nicht zur Erbmasse gehört, gehörte ja nicht mehr Oma!

sorry ich hatte lange kein internet