Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe folgende Frage. Meine Oma hat mir vor mehr als zehn Jahren ihr Haus überschrieben, mit einem eingetragenen Niessbrauchrecht. Meine Oma ist dann, vor etwa fünf Jahren ins Altersheim gezogen. Ich wollte das Haus selber beziehen und vorher umbauen, da die Bank mir keinen Kredit geben wollte solange der Niessbrauch bestand zahlte ich meiner Oma den Niessbrauch aus und konnte mit dem Kredit von der Bank mein Häuschen umbauen. Meine Oma war schon demenz und die gerichtliche Betreuerin stimmte dem Prozedere zu.
Im Februar in diesem Jahr verstarb meine Oma und daraufhin verklagte mich mein Onkel auf sein Erbteil, obwohl meine Oma und mein Opa zusätzlich zu der Hausüberscchreibung noch vor mehr als zwanzig Jahren ihre Kinder (zwei Söhne und meine Mutter) bei Gericht enterbten.
Steht meinem Onnkel jetzt ein Teil des Hauses und des Grundstücks zu oder nicht? Mein Anwalt ist da ganz unschlüssig und meint das die Verjährungsfrist erst mit dem Tag der Löschung des Niessbrauchs beginntist sich aber nicht sicher. Kennt vielleicht jemand einen ähnlichen Fall?
Gruss Nicole
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