Hallo Liebe/-r Experte/-in,
von meinem Schwiegervater ist vor kurzem die Mutter verstorben. Es sind mehrere Geschwister da die sich alle einig sind.
Allerdings gibt es eine Schwester die, als Sie klein war, weggegeben wurde. Sie wuchs in einer anderen Familie auf, wurde also Adoptiert.
Hat Sie das Recht, bzw. die Pflicht, sich an den Kosten und dem Erbe zu beteiligen?
Vielen Dank für die Information.
Gruß aus Regensburg
Sven Leber
Hallo,
es gibt zwei Formen der Adoption. Bei einer Kindesadopition -wenn das Kind minderjährig ist- wird das Kind allein Kind der neuen Eltern und verliert alle Rechte nach den bisherigen Eltern. Wenn aber eine Erwachsenenandopiton durchgeführt wurde, dann behält das Kind erbrechtliche Forderungen an die leiblichen Eltern.
MfG
PB
Hallo Herr Leber,
wenn sie adoptiert wurde, dann ist die Erblasserin rechtlich betrachtet nicht mehr ihre Mutter bzw. sie nicht mehr ihre Tochter. Sie nimmt daher auch nicht als Abkömmling an der Erbfolge teil. Es muss aber nach meiner vorläufigen und ungeprüften Einschätzung eine tatsächlich Adoption stattgefunden haben.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
herzlich möchte ich mich für Ihre erbrechtliche Frage bedanken.
Ob die Adoption zum Wegfall des Erbrechts führt, hängt davon ab, ob das Verwandschaftsband zu den natürlichen Eltern und Verwandten aufgelöst wurde oder nicht.
Bei einer Annahme des Kindes nach dem 1. Januar 1977 erlischt das Verwandschaftsband bei einer Minderjährigenadoption. In dem Fall hat die Schwester keine Erbrechte mehr.
Weitere Informationen zur Adoption finden Sie in meinem Buch „Einfach Vorsorgen“. Diese kann etwa über meine Webseite bestellt werden:
http://www.vorsorgeordnung.de
Abgesehen davon stellt sich die Frage, warum das Erbe überhaupt angenommen werden sollte, wenn nur Schulden geerbt werden. Hier wäre eine Auschlagung des Erbrechts wohl sinnvoller.
Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Rechtsanwalt
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim-Roisdorf
Tel. + 49 2222-93118-0
Fax. + 49 2222-93118-2
http://www.dr-erbrecht.de
Hallo,
ich bin keine Spezialistin für Adoption. Ich gehe aber davon aus, dass der nachfolgenmde Artikel http://www.ndeex.de/glossar/A_Adoption.html korrekt ist. Dann existiert nach ein er Adoption eines minderhjährigen Kindes kein Pflichtteilanspruch mehr.
Ingeborg