Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
MfG
N.L.
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort.
MfG
N.L.
Hallo,
auf ddas Erbe dürfte das m.E. keinen Einfluss haben. Da aber er aber zur Eintragung des Wohnrechts ohnehin zum Notar muss (hier zu sparen ist höchst gefährlich! - das Wohnrecht MUSS ins Grundbuch), soll aus Gründen äußerster Vorsicht Deine Stiefmutter auf den sog. Pfichtteilergänzungsanspruch bzgl. der 20.000 Euro an Dich verzichten.
Vielleicht kannst Du Deinem Vater klar machen, dass es aus Steuergründen völlig unproblematisch ist, das Geld auf ein Sprbuch zu legen, da sowohl Du als auch seine Frau sechsstellige Freibeträge haben.
Ingeborg
Hallo Ingeborg,
vielen Dank für Ihre Antwort. Aber was bedeutet dies, „auf den PFlichtteilergänzungsanspruch verzichten“. Sollt meinem Vater etwas passieren kann sie ja kaum Geld von mir zurückverlangen.
LG
Nina
DOCH! Das kann im schlimmsten Fall passieren, wenn Dein Vater z.B. ein Testament zu Deinen Gunsten macht und er innerhalb von 10 Jahren nach der Schenkung verstirbt. Dann müsset Du - abhängig von der verstrichenen Zeit - 1/8 der Schekung zurückzahlen.
Ingeborg