Liebe/-r Experte/-in,
mein Vater ist erneut verheiratet und besitzt ein Haus, im Grundbuch ist nur er eingetragen, da Besitz schon vor Ehe. Jetzt wird er es verkaufen. Kaufpreis 89.000,- Euro. Hiervon möchte er mir 20.000,- Euro schenken. Ein Sohn seiner Frau hat jetzt ein Haus gekauft, in welches sie beide einziehen werden (eigene Wohnung im Haus). In diese Wohnung wird er Geld investieren (Renovierung), darf dafür Mietfrei wohnen und beide erhalten lebenslanges Wohnrecht. Ich schätze, dass er höchstens 15.000,- Euro für die Renovierung benötigt. Hat dies irgendeinen Einfluss auf mein Erbe. Wenn er sich den Rest vom Geld unter’s Kopfkissen legt, sehe ich ja wohl nichts mehr davon. Ich glaube, dass ihm das nicht so sehr bewusst ist.
Was können Sie mir raten bzw. wie schätzen Sie die Situation ein. Ich freue mich auf eine Antwort.
Ich rate Ihnen, sich über die 20.000 € riesig zu freuen.
Denn das ist mehr, als Sie nach dem Tod des Vaters nach den jetzigen Verhältnissen an Pflichtteil zu erwarten haben dürften.
Im übrigen kann (und soll) der Vater mit dem Kauferlös tun und machen, was er gerade möchte. Ihnen stehen vor dem Tod des Vaters keinerlei Ansprüche, Rechte o.ä. in Bezug auf sein Vermögen und dessen Verbleib zu.
Was Ihr Erbe sein könnte, weiß niemand.
Ihr gesetzlicher Erbteil (wenn Vater keine weiteren leiblichen Kinder hat) beläuft sich auf 50% (bei gesetzlichem Güterstand mit seiner Ehehfrau). Wenn er aber - wie üblich - ein Testament zugunsten seiner 2. Ehefrau macht, sind Sie enterbt und erhalten an Pflichtteil nur 25 % des Nachlasswertes.
Wenn der Vater große Beträge verschenkt haben sollte, steht Ihnen zusätzlich ein sog. Ergänzungspflichtteil zu, auf den Sie sich aber die geschenkten 20.000, € anrechnen lassen müssen und dann wohl wertlos ist.
Sie könnten in dieser Situation allenfalls versuchen, Ihren Vater zu veranlassen, dass er Sie in seinem Testament angemessen berücksichtigt oder gar keins macht. Einen Rechtsanspruch haben Sie darauf nicht.
Also ein Testement macht er denke ich nicht. Kann ich dann verlangen, dass die Stiefmutter auflisten muss, was mit dem Restgeld passiert ist (evtl. Schenkung an Sohn der Stiefmutter)???
Also ein Testement macht er denke ich nicht. Kann ich dann
verlangen, dass die Stiefmutter auflisten muss, was mit dem
Restgeld passiert ist (evtl. Schenkung an Sohn der
Stiefmutter)???
Hallo,
wenn der Vater kein Testament macht, sind Sie Miterbin zu 50 %.
Ob Ihnen ein Auskunftsanspruch dann gegen die Miterbin, die Stiefmutter, zusteht, ist juristisch sehr umstritten. Nur wenn Sie überhaupt keine Ahnung von den Verfügungen des Vaters haben, könnte ein solcher Anspruch bestehen. Sie kommen als Miterbin aber an die Bankkonten des Vaters und haben so die Chance, auf den Konten aus den letzten 10 jahren vor dem Tod des Vaters alle Überweisungen festzustellen.
Schönes Wochenende noch wünscht
S.
Es ist sicher klar, dass jeder mit seinem Vermögen machen kann, was er will, auch wenn nahe stehende „Erben“ in Wartestellung verharren. Eine „eiserne Reserve“ für zum Beispiel Alterskrankheiten oder -Gebrechen ist ja jedem anzuraten, bevor er es verschenkt… Die Lebenserfahrung zeigt leider, dass „arme“ Eltern von Beschenkten leidlich „versorgt“ werden , wenn überhaupt… im Gegensatz zu Eltern, die noch was zu vererben haben.
Das Kopfkissen ist allerdings keine gut Lösung. Für gut gemeinte, andere Lösungen wird der Vater sicher ein Ohr haben. Oft ist in dieser Frage der Schuß nach hinten gegangen.
Mit freundlichen Grüßen aus dem nördlichen Wesertal
H.G.
(Mitglied seit 2003 und über 1.820-mal Fragen beantwortet)
Wenn Ihnen Ihr Vater 20.000 aus dem Erlös des Hausverkaufs schenken will, dann kann er dies tun, ohne Ihre Erbansprüche zu tangieren. Dass damit sein Nachlass, würde der Erbfall jetzt eintreten, um 20.000 kleiner würde, versteht sich von selbst.
Wenn er weitere 15.000 aus dem Erlös für die Renovierung der Wohnung verwendet, verhält es sich ebenso. Einen Anspruch bzgl. der renovierten Wohnung hätten Sie nicht. Die Nutzniessung ist streng persönlicher Natur.
Es bleiben 54.000, ob er die unter dem Kopfkissen lagert oder zur Bank bringt, spielt keine Rolle. Tritt der Erbfall ein, zählt dies zu seinem Nachlass, an dem Sie erbberechtigt sind. Gibt er das Geld jedoch aus, dann schrumpft der Nachlass im entsprechenden Umfang. Jeder kann mit seinem Vermögen machen, was er will. Wenn jemand sein Leben lang spart, wird ein grosser Nachlass vererbt und umgekehrt.
Ich weiss nicht, ob ich Ihnen damit weiterhelfen konnte und ob ich Ihre Frage überhaupt richtig verstanden habe.
Ich kenne nur das Schweizer Recht, nicht das Deutsche.
vielen Dank für Ihre Antwort.
Mein Problem ist, wenn er sich das Geld unter’s Kopfkissen legt, kann man ja nicht mehr nachvollziehen, ob er den Kindern seiner Frau etwas verschenkt hat. Sollte er sterben (um Gottes Willen, was ich nicht hoffe) kann ich ja nichts nachvollziehen. Seine Frau brauch mir ja dann keine Rechenschaft abzulegen, was mit dem Geld passiert ist oder??
Hallo,
klar ist, dass Ihr Vater mit dem Haus und dem Geld machen kann, was er will.
Wenn Sie jetzt von dem Verkaufspreis 20.000,00 Euro bekommen, ist das etwas weniger als Ihr Pflichtteilsanspruch. Den hätten Sie aber erst, wenn der Vater verstirbt und seine Frau Alleinerbin geworden ist. Als Erbe ständen Ihnen 1/2, also rund 45.000 Euro zu.
Wenn der Vater bei seinem Tod noch aus diesem Verkauf Geld haben sollte oder sonstiges Vermögen besitzt, haben Sie dann Erb- oder Pflichtteilsansprüche.
Wenn sein Vermögen dann aber „unter dem Kopfkissen liegt,“ wird die jetzige Ehefrau dieses an sich nehmen und möglicherweise keinen „Laut“ darüber sagen. Dann machen Sie insoweit eine „lange Nase“.
MfG
PB
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort. Soweit ist das klar aber sollte das Geld wirklich unter dem Kopfkissen liegen, muss seine Frau mir dann keine Rechenschaft abgeben, was mit dem Geld passiert ist??
ihr Vater ist zu Lebzeiten frei, was er mit seinem Geld anstellt. Es kann also durchaus sein, dass Sie einmal nichts erben werden und dagegen ist kein Kraut gewachsen. Möglicherweise bestehen im Fall der Fälle Ansprüche gegen den Sohn Ihrer Stiefmutter, wenn sich Investitionen Ihres Vaters in die Immobilie wertsteigernd auswirken. Wenn Sie Bedenken haben, sollten Sie vielleicht mit Ihrem Vater einen anwalt oder Notar aufsuchen, und eine Regelung treffen.
Hallo,
Sie haben nach dem Todesfall Anspruch, dass alle Schenkungen usw. per eidesstattliche Versicherung von der Frau angegeben werden. Das können Sie ggf. sogar einklagen, wenn sie das nicht freiwillig -am besten bei einem Notar, der eine umfassende Belehrung erteilt-.
Wenn diese natürlich lügt, können Sie wohl kaum das Gegenteil beweisen.
MfG
PB
Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort. Mein Vater wertet m.E. die Immobilie auf, da er die Wohnung renoviert (neues Bad usw.). Da die Parteien ja zum Notar gehen, wg. des lebenslangen Wohnrechts, wird dieser ja evtl. darauf hinweisen. Ist dies dann eine Schenkung oder wird der investierte Betrag mit dem Wohnrecht verrechnet??
das wird darauf ankommen, was vor dem Notar vereinbart wird und welche Informationen diesem zur Verfügung gestellt werden. Daher kann ich Ihnen dazu nichts sagen.
Ihr Vater kann mit seinem Geld machen, was er will. Sie können Ihnen rechtlich zu nichts verpflichten.
Die Option mietfrei zu wohnen gegen Renovierung ist für Ihren Vater wohl auch vorteilhaft, je länger er dort lebt. Ihm entstehen ja dann keine Mietkosten und die Renovierung lebt er ja ab.
Die ca. 50.000 Euro unters Kopfkissen zu legen ist natürlich nicht sinnvoll, sondern sollte angelegt werden, etwa in ETF (Exchange-traded-fonds). Vielleicht kann er ja damit auch eine Lebensversicherung zu Ihren Gunsten abschließen.
Einige wenige Hinweise zur Geldanlage finden Sie auch in meinem Buch „Einfach vorsorgen“.
Natürlich macht Vorsorge Sinn. Dazu bietet sich auch der kostenloser Vorsorgeordner an unter: http://www.vorsorgeordnung.de
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Buerstedde
Dr. Wolfgang Buerstedde
Fachanwalt für Erbrecht
Brunnenallee 31a
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