ERbrecht

Liebe/-r Experte/-in,

meine Eltern habe vor 5 Jahren meiner Schwester 60000,-€ gegeben, damit diese ein Haus bauen kann. Dafür wurde eine 85 m² Einliegerwohnung mitgebaut, welche nun von meinen Eltern bewohnt wird. Die 60000,-€ sollten als Mietvorrauszahlung dienen. Beide sind schon über 70. Nun sieht es so aus, das die Ehe meiner Schwester scheitert und das gesamte Haus an die Bank geht. Damit wäre ja dann auch die Einliegerwohnung weg. Welche rechtliche Handhabe haben meine Eltern nun, um nicht plötzlich auf der Straße zu sitzen. Im guten Glauben auf einen ruhigen Lebensabend haben sie auch nichts schriftlich vereinbart. Für einen Rat wäre ich Ihnen dankbar.

herzlichen Dank für Ihre Anfrage.

Voraussichtlich würde die Eintragung eines lebenslangen Wohnungs- und Nutzungsrechts aufgrund des besseren Rangs der Bank nicht sinnvoll sein.

Zu denken wäre an eine Rückforderung der Schenkung bzw. der Mietvorauszahlung wegen Wegfall der Geschäftsgrundlage bzw. aufgrund von Zweckverfehlung nach dem Bereicherungsrecht.

Hier sollten Ihre Eltern rechtliche Rat einholen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Wolfgang Buerstedde
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
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