Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,
folgende Frage - ich bin in der Erbfolge meines verstorbenen Onkels nächste und auch der einzige in der Verwandschaft
Hab auch schon den Antrag auf den Erbschein bekommen.
Jetzt hab ich von einem Bekannten meines verstorbenen Onkels erfahren er wollte sein Vermögen an gemeinnützige Vereine spenden. ??
Wie ist die Vorgehensweise ?
Wenn mein Onkel diesbezüglich ein Testament gemacht hat ist dieses „nur“ bei seinem Notar hinterlegt oder auch beim Nachlassgericht bzw. Standesamt des zuständigen Ortes ??
Standesamt bzw. Nachlassgericht haben nichts !
Sein Notar gibt keine Auskunft, aber es muss doch nach dem Todesfall Meldung folgen ?
Wie lange dauert es bis die Meldung bei den Ämtern ankommt ?
Über eine kurze Antwort würde ich mich freuen.
Danke.
Gruß Lococasi

Wenn ein notarielles Testament vorliegt ist es beim Amtsgericht hinterlegt. Zuständig wäre das Amtsgericht des Wohnsitzes zur Errichtung des Testamentes.

Es ist richtig das das Geburtsatandesamt die Sterbefallsanzeige an dieses Gericht sendet.

Vielleicht existiert jedoch auch nur ein privatschriftliches Testament das noch nihct gefunden wurde - oder gar keins!

ml.

Hallo,

normalerweise bekommen Sie eine Ablichtung des Testaments vom Nachlassgericht. Zur Not würde ich mich dort erkundigen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,
Sie müssen bei einem Notar oder auch beim Amtsgericht, Nachlassabteilung den Erbscheinsantrag stellen. Dazu müssen Sie alle standesamtlichen Urkunden zum Nachweis der Erbfolge vorlegen (Geburtsurkunden, Familienbücher, Sterbeurkunden usw.)
Dann erstelle das Gericht den Erbschein, in dem Sie dann als Erbe bezeichnet stehen.
Sollte irgendwo ein Testament liegen, hätte dieses schon bei Gericht sein müssen. Bei einem Notar erstellte Testamente werden meist bei Gericht hinterlegt, sind also sofort greifbar. Wenn irgendwo in irgendeiner Schublade noch eines liegen sollte, dann müsste das ermittelt werden.
Jedenfalls wenn das Gericht den Erbschein ausgestellt hat, sind Sie Erbe, und fertig!
MFG
PB

Hallo, wenn Du den Antrag auf Erteilung eines Erbscheines beim zuständigen Amtsgericht gestellt hast, wäre dort nachgeschaut worden, ob ein notarielles Testament hinterlegt ist. Wenn Standesamt und Nachlaßgericht nichts gefunden haben, dürfte keines gemacht worden sein. Wann hast Du den Antrag auf Erteilung des Erbscheins gestellt ? Normalerweise wird der Erbschein innerhalb von 14 Tagen erstellt, sobald die Kosten beim Nachlaßgericht eingegangen sind. MfG Löwenkind

Es gibt weder Abgabefristen noch Erfahrungswerte, da jeder Besitzer zur unverzüglichen Abgabe des Testamentes verpflichtet ist. Wird die T.urkunde nicht beim zuständigen Amtsgericht abgeliefert, dann ist die Zeit der „Ankunft“ des T. nicht abschätzbar.–
Der Testator gibt in der Regel sein priv.schriftliches T. beim Amtsgericht zwecks Hinterlegung ab. Ein öffentl. errichtetes T. wird in jedem Falle dort automatisch hinterlegt.
H.G.

Auf jeden Fall Erbschein ausstellen lassen. Da Sie ja nun der einzige Erbberechtigte sind.
Falls ein Testament vorliegt, hat das natürlich Vorrang
da Sie nicht pflichtteilberechtigt sind.