Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich komme mit einer recht verzwickten Angelegenheit auf sie zu.
Ich bin der Erbe meines verstorbenen Onkels, also der Neffe was bededet St.klasse 2.
Nun ist es so, dass unter anderem Immobilienbesitz vorhanden ist.
Ein Haus das 1914 erbaut wurde und im Jahr 1969 neu aufgesetzt wurde.
Im Jahr 2004 ist meine Mutter verstorben, im Jahr 2005 meine Großmutter, sodass die Hälfte des Hauses laut Erbfolge damals schon mir gehörte. Erbschein etc… liegt alles vor.
Jetzt sind 6 Jahre vergangen und in diesen 6 Jahren wurde absolut nichts geregelt was das Haus betrifft.
Die Frage, die sich mir jetzt stellt ist folgende:
In diesen 6 Jahren hat sich das Haus stark abgenutzt, sodass evtl sogar ein Teil abgerissen werden muß, mein Onkel hat sich um diese Sache nie gekümmert, ebenso hat er auch keine Miete an mich bezahlt, was mir ja zugestanden wäre.
Ich weiß das das im Nachhinein sehr schwierig ist aufzudröseln, aber gibt es eine Möglichkeit dem Finanzamt diese Sachlage klarzumachen.

Bsp: Hätte ich vor 6 Jahren die Hälfte des Hauses von meinem Onkel ausbezahlt bekommen hätte ich mit diesem Geld einen Großteil des Kredites von meinem Eigenheim abbezahlen können. Ebenso mit Mieteinnahmen, die nicht geflossen sind.
Ich frage diese Dinge, ob es in dieser Angelegenheit eine Möglichkeit gibt wg der zu zahlenden Erbschaftssteuer für seine Hälfte des Hauses, die ja voll angegeben werden muß ?
Ebenso hat das Haus in den 6 Jahren ja auch an Wert verloren !!
Ich hoffe Sie verstehen ungefähr meine Problematik ,ich sitze nämlich gerade vor der Erbschaftssteuererklärung. Gerne können Sie mich auch anrufen. 07133-900810

Vielen Dank für Ihre Hilfe und freundliche Grüße

Lococasi

Hallo,

ich würde Ihnen empfehlen, sich diesbezüglich mit einem Steuerberater in Verbindung zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth

Hallo,
das ist m.E. ein Fall für den Steuerberater. Nur so viel: es musss natürlich nur der Wert des abgewohnten Hauses angegeben werden. Weiter hast Du einen Anspruch auf Mietzahlung rückwirkend mindestens im Rahmen der Verjährung, der m.E. den Wert der Erbschaft mindert.
Irgendwelche fiktiven Rückzahlungen Derines kredits kannst Du nicht verrechnen.

Ingeborg

Hallo,
also, Sie sind Eigentümer eines Haushälfte. Wenn der Onkel, dem die andere Häflte wohl gehört und auch Sie nichts machen, passiert auch nichts.
Sie können sich mit dem Onkel einigen oder aber als Miteigentümer -evtl. in Erbengemeinschaft- die Versteigerung der Immobilie beantragen und zwar zum Zwecke der Außeinandersetzung der Miteigentümerschaft oder der Erbengemeinschaft.
Sie bekommen dann den halben Erlös und alles ist o.k. oder?
Den Verlusst seit der letzen 6 Jahre tragen beide Eigentümer je zur Häflte, bzw. beide haben den geringeren Erlös dann zu verschmerzen. Soweit Sie von dem Onkel keine hälftige Miete erhalten haben, bemühen Sie einen Anwalt. Der wir die Miete schon fordern und für Sie eintreiben. Vermögen ist ja vorhanden.
MfG
PB

hallo,
die erbschaftsteuer wird natürlich auch nach zustand des hauses bewertet.es lohnt sich ein gutachten erstellen zu lassen,das den wert abmindert.ich habe einmal ein haus geerbt für das vom fa über das doppelte angesetzt wurde.das gutachten kostete ca.2000.-euro,hat mir aber die hälfte der steuer erspart!
viel glück!

hallo lococasi
ich weiss, das bei kindern das zu verteuernde erbe bei 400.000 Euro liegt. wie das bei neffen aussieht kann ich nicht sagen.
sie können das haus schätzen lassen, wozu sie auch vermutlich aufgefordert werden.
das finanzielle vermögen muss ganz angegeben werden. erkundigen sie sich bitte, wo die zu versteuernde grenze bei neffen liegt und setzten sie sich mit einem anwalt zusammen, um mit ihm zu besprechen, wo ihre möglichkeiten liegen.
tut mir leid, das ich ihnen nicht mehr sagen kann.
lg sicha

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Brunnenallee 31a
53332 Bornheim

Tel. 02222-931180
Fax. 02222-931182
[email protected]

Die Frage ist wirklich zu verzwickt,das muß ein Anwalt klären

Das wird das Finanzamt selbst als Behörde nicht jucken, leider. Das ist Ihr „Problem“, wenn das Haus sechs Jahre in Verkommenheit geraten ist. Ich kann Ihnen aber aus Erfahrung sagen, dass es sehr nette Leute gibt beim Finanzamt, die Ihnen da gerne weiter helfen. Erkundigen Sie sich doch einfach mal dort.

Entschuldigung, dass ich Ihnen leider nicht mehr sagen kann.

LG aus Stuttgart

Steuerfragen sind nicht mein Ding.
h.g.

Es tut mir leid, leider kann ich aus Zeitgründen keine Stellungnahme dazu abgeben.