meine Großmutter hat sich vor ein paar Jahren das Leben genommen. Hinterbliebene waren mein Vater mit 4 Kindern und sein Bruder mit 2 Kindern. Die Großmutter hat kein Testament hinterlassen, jedoch eine große Wohnung in Bad Vilbel und einiges an Barvermögen.
Mein Vater erhielt in der Vergangenheit immer mal Zuschüsse von meinem Großvater. Der Bruder lebte sehr lange bei den Eltern. Mein Vater war durch Tabletten und Alkohol nicht mehr ganz er selbst. Er hatte seinen Führerschein und seine Apothekerzulassung verloren und sich daraufhin in eine Entzugsklinik begeben. Kurz davor hat ihn sein Bruder gezwungen, mit ihm zum Notar zu gehen um ihm alles zu überschreiben. Er behauptete, dass das Erbe, welches die Großmutter hinterließ nun ihm alleine gehören sollte, da mein Vater schon genug bekommen hat. Ich überlege, ob ich im Nachhinein meinen Vater für nicht geschäftstüchtig erklären soll. Oder hatten wir Kinder von Anfang an ein Recht an einem Pflichtteil?
Hallo,
offensichtlich lebt der Großvater noch, oder?
Wenn nun der Vater -möglicherweise geschäftsunfähig- seinem Bruder sein Vermögen übertragen hat, können Sie dieser Übertragung nur widersprechen, wenn Sie Beweise hinsichtlich seiner Geschäftsunfähigkeit haben. Z.B. Arztbestätigung usw.
Was hat er denn überhaupt übertragen? Da muss doch ein Notar mitgewirkt haben. Dieser wird selbst bestimmt behaupten, dass alles in Ordnung war.
Wieso durch die Übertragung nun auch der Erbanspruch, der noch nach dem Tode des Großvaters ansteht, übertragen wurde, sollten Sie erst einmal prüfen bzw. prüfen lassen. Sie selbst haben erst dann einen Pflichtteilsanspruch, wenn der Großvater stirbt und Ihr Vater vorher verstorben ist, sonst nicht. Sonst erbt nämlich Ihr Vater. Und nur der könnte bei Enterbung einen Pflichtteil verlangen, nicht seine Kinder.
Wenn Sie Ihren Vater unter „Betreuung“ stellen wollen uns auch sollten, so ist das Gericht -Familiengericht- einzuschalten. Sie könnten auch mit den Ärzten Ihres Vaters sprechen. Es sollte aber schnell etwas geschehen.
MfG
PB
einen Pflichtteilsanspruch hatten Sie sicherlich nicht. Und ob Ihr Vorhaben erfolgversprechend ist, sollten Sie durch einen Anwalt klären lassen. Das ist in diesem Rahmen nicht möglich.
Durch den Vater sind dessen Kinder vom Pflichtteilsrecht „abgeschnitten“ - ganz abgesehen davon, dass ohnehin ein solches Recht hier nicht entstanden sein kann, da ja kein Testament o.ä. bestanden hat. Erben der Großmutter sind deren Kinder (und evtl. Ihr Großvater, falls er zu der Zeit lebte) geworden.
Was b eim Notar unterschrieben worden ist, schreiben Sie leider nicht (einen Erbverzicht oder eine Erbteilsübertragung). Der Notar prüft aufgrund seiner Amtspflicht von sich aus, ob die Beteiligten geschäftsfähig sind. Dieser Vorgang muss nicht unbedingt in der Urkunde zum Ausdruck kommen. Es bedarf schon eines „kräftigen“ Beweises, im Nachhinein erreichen zu wollen, dass die Erklärungen aufgrund bestandener Geschäftsunfähigkeit als von Anfang an unwirksam anzusehen sind. Nicht jede krankhafte Beeinträchtigung führt zur Geschäftsunfähigkeit…
Sie können durch Anfrage an die Notarkammer erreichen, dass der Notar offiziell Stellung nimmt. Das wäre Ausgangspunkt für eine weitere Prüfung der Aussichten.
Falls für Sie noch Fragen offen geblieben sein sollten, dann schreiben Sie gern erneut unter Wiederholung des Vorganges.
Freundliche Grüße aus dem Norden Niedersachsens
H.G.
Guten Tag Jume,
das hört sich mal wieder nicht schön an. Die Kinder bzw. Enkel haben einen Pflichtteilsanspruch, jedoch nur, wenn sie vom Erbe ausgeschlossen werden. Die Frage ist, was steht in dem Übertragungsvertrag drin von Ihrem Vater an seinen Bruder? Dass Vorvermächtnisse angerechnet werden, ist üblich. Wenn Ihr Onkel nicht „Schwein“ gewesen wäre, hätte er von Ihrem Vater die Aufstellung verlangt über Vorempfänge, die Ihr Vater bekommen hat und man hätte diese Vorempfänge auf Ihrer Vaters Seite anrechnen können und es wäre eine faire Teilung zustande gekommen. Mir scheint aber, dass Ihr Onkel das ausgenützt hat, dass Ihr Vater nicht ganz da war… Anfechten im Nachhinein geht immer, wird aber ein langer und schwieriger Prozess. Dies kann Jahre dauern. Und die Frage ist, ob Ihr Onkel nicht schon alles verpulvert hat, was Ihr Vater ihm in seinem „Zustand“ übereignet hat. Ich frage mich nur, was das für ein Notar war, der das beurkundet hat. Der muss doch gesehen haben, dass Ihr Vater nicht ganz da ist?!
Wegen Pflichtteil und was damit zusammen hängt, sollte ich den Inhalt des Vertrages zwischen Ihrem Vater und Ihrem Onkel kennen.
Hallo, ich war lange krank, daher die späte Antwort. Eien rückwirkende Feststellung der fehlenden Geschäftsfähigkeit ist nach der langen Zeit äußerst schwierig. Lebt der Vater denn noch? Stand er während der Zeit in der Entzugsklinik unter Betreuung?
Das Einzige, was sicher feststeht, ist, dass Ihr als Enkel keinen Pflichtteil-Anspruch habt, solange der Vater noch lebte.