Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,

mich beschäftigt folgende Geschicht.

Im Januar verstarb ein entfernter Verwandter ohne direkte Angehörige. Daher wurde vom Amtsgericht ein Nachlasspfleger eingesetzt, der die gesamte Abwicklung übernahm.

Ich wurde als Erbe ermittelt. Die Pflegschaft endete am 25. Februar, Abschlussrechnung des Pflegers gestellt und Bargeld bei der Hinterlegungsstelle (angeblich) hinterlegt. Trotz mehrmaliger Anforderung beim Amtsgericht und dem Nachlasspfleger war keine Aufstellung zu bekommen.

Am 3.Mai rief ich den Nachlasspfleger an und fragte, was jetzt mit einer Aufstellung sei. Dieser tönte laut „Jaaaaa, der Fall ist schon lääängst erledigt und abgeschlossen“
Nach weiterem nachbohren sagte er dann, er hätte noch zusätzlich 3000€ bei sich liegen, die noch von einer Versicherung stammen, die sich erst später gemeldet hätte! Direkt am nächsten Tag schickte er dann plötzlich ein Schreiben an das Amtsgericht…nach 3 Monaten!
Fakt ist, es wurde weder nach offiziellen Pflegschaftsende das Geld bei der Hinterlegungsstelle, noch die angeblich später eingetroffenen 3000€ hinterlegt…und mittlerweile ist die ganze Sache bald 1 Jahr her!!!

Meine Frage, darf ein Nachlasspfleger auch nach Beendigung der Pflegschaft noch Geld annehmen, zumindest ohne dies umgehend zu melden? Hätte ich nicht gebohrt, wäre bis heute sicher keine Meldung erfolgt.
Darf der Pfleger das Geld solange behalten? Nach meiner Rechtsauffassung ist das Geld nach Geschäftsabschluss umgehend bei der Hinterlegungsstelle abzugeben. Das kann doch kein zinsloses Kreditinstitut sein.

Mit bestem Dank und vielen Grüßen

Jochen

Es ist richtig, dass das Geld bei Aufhebung der Nachlasspflegschaft sich nicht mehr in Händen des Nachlasspflegers befinden darf, also hinterlegt sein muss. Zinsen gibt bei Hinterlegung nach der HintlO jedoch auch nicht!

ml.

Liebe Concorde Jochen,

das sehen Sie richtig. Das darf er nicht. Ich würde mich an den „Obersten“ des Nachlassgerichts wenden und wenn dies nichts bringt, würde ich Beschwerde einlegen. Tut mir leid, dass ich Ihnen da leider nichts anderes dazu sagen kann.

Wenn noch was ist, einfach fragen.

LG aus Stuttgart

herzlichen Dank für die Schilderung Ihres erbrechtlichen Falles.

Inbesondere solche Fälle, wo kurzfristig kein Erbe ermittelt werden kann, kommt es zu entsprechenden Verzögerungen.

Ob der Nachlasspfleger erst nach Beendigung des Amtes die Gelder der Verischerung erhalten hat, bzw. die auf ein Kotno überwiesen wurde - oder per Schecku, etc. könnte aufgeklärt werden - etwa durch Einsicht in die Nachlassakte.

Sollte der Nachlasspfleger tatsächlich Geld nach seiner Amtsniederlegung erhalten haben, so war er natürlich verpflichtet das Fremdgeld unverzüglich weiterzuleiten.

Sollte er das Geld für sich behalten wollen, hätte er sich auch strafbar gemacht.

Zum Glück ist hier aber auch kein nennenswerter Schaden entstanden.

Damit solche Gesichten nicht passieren, sollten jeder Vorsorgemaßnahmen ergreifen: insbesondere Vorsorgevollmacht und Testament!

Hinweise für einen Vorsorgeordner finden Sie unter: http://www.vorsorgeordnung.de

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Buerstedde

Rechtsanwalt
Dr. Wolfgang Buerstedde
Rathausstr. 16
53332 Bornheim
http://www.rechtsanwalt-erbrecht-bonn.de

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Unterschlagung / Haftung
Vielen Dank für Ihre Antwort!

Sicher, der Schaden hält sich in Grenzen. Allerdings finde ich es eine Schweinerei, das Geld bei einer Nachlasspflegschaft verschwindet! Gerade weil diese auch vom Nachlassgericht/Amtsgericht als Justizbehörde geführt wird.

Aus den Unterlagen geht hervor, das niemand auf der Nachlassstelle bis Mai von dem nachträglichen Auftauchen des Geldes wusste. Ebenso wurde die „Pflegschaftsverlängerung“ mehr oder weniger hinterher handschriftlich hingepfuscht. Nach meiner Meinung hätte der Pfleger, als die Versicherung gefunden wurde, sofort beim Amtsgericht bescheid geben. Sprich Pflegschaftverlängerung/Widerruf der Niederlegung etc.

Ganz offiziell wurde dann die Pflegschaft Anfang August beendet. In allen Unterlagen wurde suggeriert, das die Restsumme am 06.05. hinterlegt wurde!!!
Mittlerweile ist Dezember und es ist bis zum heutigen Tag kein Geld auf der Hinterlegungsstelle angekommen!

Das beurkundete Schreiben zur Pflegschaftsaufhebung, trug auch einen Vermerk, ob das Geld vom 06.05. bereits eingezahlt wäre! Also war dem Nachlassgericht bekannt, dass schon im August die Summe 3 Monate überfällig ist!

Nun, meine Befürchtung ist, das der Pfleger einfach das Geld nicht mehr hat um es einzuzahlen. Haftet da jemand für den Schaden? Bei einer Zivilklage hebt der Pfleger sicherlich die Finger… ich kann das Geld vergessen und bleibe auf den Gerichtskosten sitzen!?

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie einen guten Rutsch und ein gutes, gesundes Jahr 2012!

Viele Grüße

Jürgen

Der Nachlasspfleger ist gehalten, diese Meldung unmittelbar an den Erben zu melden.