Liebe/-r Experte/-in,
meine Großmutter ist vor 3 Jahren gestorben, Ihr Ehemann starb vor 3 Monaten.Es war mein Steifopa, der Stiefvater meines Vaters.
Mein Vater hat noch acht lebende Halbgeschwister.
Ich habe noch einen leiblichen Bruder väterlicherseits.
Wie wird die Erbfolge ermittelt?
Meine Halb-onkels und Tanten sagen wir hätten keinen Anspruch da mein Vater nicht von Ihrem Vater ( Stiefopa) adoptiert war. Ich gehe davon aus dass wir einen Anspruch auf einen Teil des Erbe von Seiten der leiblichen Großmutter haben.
Kann ich nun noch an das Erbe kommen und was muß ich dazu unternehmen?
Hallo,
ich würde Dir raten einen Anwalt aufzusuchen der die Erbfolge klären wird. Dann weisst Du ganz genau ob und wie viel von dem Erbe zu erwarten ist.
Gruß xPashax
Vielen Dank für deine Antwort. Schön zu wissen dass es solche sogenannten Experten wie dich bei wer-weiss-was gibt.
Es ist schon schade, dass manche glauben hier eine kostenlose Rechtsberatung erschleichen zu wollen. Da scheinen ja Menschen zu sein (ich will mich nicht auf das Niveau anderer herunterlassen und persönlich werden) die den sogenannten Erbschleichern alle Ehre machen.
Ehrlicherweise sollten Sie froh sein, auf kostenlosem Weg viele Möglichkeiten und Antworten zu erhalten um so Ihrem Ziel etwas näher zu kommen.
Schade, das man sich auch noch für eine Aussage beleidigen lassen muss.
Da kann man nur hoffen, dass solche leute nichts von Erbe erhalten werden.
Wünsche weiterhin wenig Erfolg!
XPashax
Vielen Dank für deine Antwort. Schön zu wissen dass es solche
sogenannten Experten wie dich bei wer-weiss-was gibt.
Die wichtigste Info fehlt!!! Um welches Erbe geht es eigentlich, um den Nachlaß der Großmutter oder den ihres Witwers??? Und ferner ob dieser Witwer durch Testament oder gesetzliche Erbfolge Miterbe oder Alleinerbe seiner Ehefrau wurde???
Richtig ist, daß Sie, Ihr Bruder und Ihr Vater (wohl vorverstorben, oder?) nicht Miterbe nach dem Witwer sein können, da die Abstammung fehlt. Wohl aber von der leiblichen Großmutter. Wenn sie was zu vererben und kein Testament o.ä. errichtet hatte, fragt sich, wer ihren Nachlaß in Besitz genommen hat. Falls Ihr Vater vorverstorben war, dann zählen Sie zu den gesetzlichen Erben. Dieses Recht verjährt nicht.
Noch Fragen? Schreiben Sie gern erneut mit allen nötigen Infos.
Mit freundlichen Grüßen aus der Lüneburger Heide
H.Gintemann
Erst mal vielen Dank für Ihre Antwort.
Ja , mein Vater ist bereits vor seiner Mutter( meiner Großmutter) verstorben. Alleinerbe bis dahin war nach meiner Ansicht der Ehemann meiner Großmutter( mein Stiefopa). Nun ist auch dieser verstorben und die Geschwister meines Vaters haben das Erbe unter sich aufgeteilt ohne uns( meinen Bruder und mich) zu berücksichtigen.
Hoffe diese Angaben sind nützlich:
Der Witwer konnte nur dann Alleinerbe geworden sein, wenn die Großmutter (seine Ehefrau) ihn in einem Testament als Alleinerben eingesetzt hatte. Lag kein Testament vor, dann ist eine Erbengemeinschaft zumindest zwischen diesem Witwer und den Abkömmlingen (also auch mit Ihnen) entstanden. Falls Sie in diesem Falle bei der Nachlaßaufteilung übergangen wurden, können Sie noch heute Ihren Anteil herausverlangen.-
War der Witwer laut Testament Alleinerbe, dann haben/hatten Sie einen Pflichtteilsanspruch gegen ihn. Die 3-jährige Verjährungsfrist begann mit der Testamentsbekanntgabe an Sie.-
Sie müssen also erst einmal erforschen, was Sache ist (Testament? Was war im Nachlaß? Was ist an wen verteilt worden? etc.).
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Der Witwer konnte nur dann Alleinerbe werden, wenn ihn dessen Ehefrau in einem Testament dazu eingesetzt hatte. Von diesem T. müssen Sie eine Copie vom Nachlassgericht erhalten haben. Von diesem Tag beginnt die Verjährungsfrist von 3 Jahren für Ihren Pflichtteilsanspruch gegen den Alleinerben.–
Lag kein Test. vor, dann ist eine Erbengemeinschaft zwischen dem Witwer und den Abkömmlingen -also auch mit Ihnen- entstanden. Fall Sie bei der Aufteilung übergangen worden sind, können Sie Ihren Anteil von allen Empfängern herausverlangen.
Guten Tag Frank Hub,
Sie erben trotzdem.
Sie werden vom Nachlassgericht einen Brief bekommen, wenn es ein Testament gab und wenn nicht, dann werden Sie als gesetztlicher Erbe angeschrieben. So oder so- Sie werden als Erbe ermittelt und bekommen Nachricht vom Nachlassgericht.
Liebe Grüße aus Stuttgart
Hallo,
wenn Ihre Großmutter nicht tesamentarisch etwas anderes geregelt hat, dann könnte sie von Ihrem Vater (mit) beerbt worden sein. Aber eine Ferndiagnose bringt da nicht viel. Deswegen würde ich Ihnen raten, dass Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
Ich glaube ich wurde hier übergangen. gibts dass?
habe nichts vom nachlassgericht bekommen und weiß nun nicht wie ich mich verhalten soll. zum einen möchte ich nicht streiten zum anderen ärgert mich das verhalten meiner Onkels und Tanten maßlos.
soweit mir bekannt habe die Miterben schon teile des nachlaß aufgeteilt.
was kann ich ohne großen stress zu haben tun?
erst mal vielen Dank für deine Antwort.
ich habe vergessen zu erwähnen dass mein vater bereits vor der großmutter verstorben ist.
Hallo nochmal,
dass Ihr Vater vor seiner Mutter verstorben ist, ändert im Grunde genommen nichts an der Erbfolge, da Sie im Falle der gesetzlichen Erbfolge als Abkömmling an seine Stelle treten. Ggf. bilden Sie dann mit den Erben des Stiefgroßvaters eine Erbengemeinschaft nach Ihrer Großmutter. Verjährungsprobleme sehe ich dabei erst mal nicht. Aber, wie gesagt, lassen Sie sich bitte in Ihrem eigenen Interesse noch einmal anwaltlich beraten.
Mit freundlichen Grüßen
Philipp Spoth
erst mal vielen Dank für deine Antwort.
ich habe vergessen zu erwähnen dass mein vater bereits vor der
großmutter verstorben ist.
Sie können unverbindlich beim Nachlassgericht anrufen und denen die Sache schildern. Die werden Ihnen Auskunft geben.
LG
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Habe mich beim Nachlaßgericht schlau gemacht. Es existiert ein Vorgang über meinen Stiefopa. Von dem bin ich nicht erbberechtigt.
Von meiner Oma (der Ehefrau des Stiefopa)existiert nichts.
So die Auskunft der Sachbearbeiterin.
Denke dass ich nicht ohne großen Stress an den Teil meiner Oma komme. Weiß auch nicht wie hoch der Nachlaß ist. Schätze der Aufwand lohnt sich nicht wirklich.
Bedauerlich ist nur das Verhalten meiner Angehörigen.
Sie können unverbindlich beim Nachlassgericht anrufen und
denen die Sache schildern. Die werden Ihnen Auskunft geben.
LG
Hallo,
lebt Dein Vater noch? Gibt es ein Testament?. Wenn es kein Testament gibt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Dann hätten Der Vater und sein Bruder Anspruch auf je 1/18 des Erbteils, des Vermögens der Großmutter. ( 1/2 bekommt der überlebende Ehegatte, die andere Hälfte geht zu gleichen Teilen an die neun Kinder)Wenn Dein Vater auch tot ist, stehen Die und Deinem Bruder je 1/36 zu. Gibt es ein Testament auf Gegenseitigkeit, steht Dir u.U. noch ein Pflichtteil zu, der für Dich 1/72 des Vermögens der Großmutter beträgt. Der ist aber möglichweise verjährt, kommt auf die Kenntnis des Todes Deiner Großmutter an (Pflichtteil verjährt drei Jahre nach Kenntnis).
Wenn Du den Aufwand wirklich auf Dich nehmen willst, musst Du an die Erbenegmeinschaft nach dem Stiefvater 8 Briefe per Einschreiben mit Rückschein schicken und um eine Aufstellung des geerbten Vermögenns nach der Großmutter bitte (mit Fristsetzung von z.B.vier Wochen)
Ingeborg