Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,
ich bin verheiratet und wollte Vorsorge für den Erbfall, von seiten meines Vaters, treffen. Dessen Vermögen, so will er es, sollte bei seinem Tode nur mir und unserer gemeinsamen (von meiner Frau u. mir) Tochter vererbt werden. Er möchte also meine Frau ausschließen. Geht das überhaupt, wenn wir in ehelicher Zugewinngemeinschaft leben und wen ja, wie? Wie teuer kann eine solche Vorsorgevereinbarung oder wie sie auch immer heißt, denn werden?
Freundliche Grüße

Hallo Dieter,

ich beschäftige mich zwar in erster Linie mit dem Straßenverkehr, aber ich bin ziemlich sicher, dass deine Frau keinen Anspruch auf den Erbteil hat. Ein Erbe ist ein sog. „privilegierter Erwerb“. Dieser fällt nicht in den Zugewinn. Teilen musst du nur den Teil, den du als Gewinn aus dem Erbe erwirtschaftest. Also bei einer geerbten Wohnung oder einem Haus der Mehrwert, der im Laufe der Jahre entsteht, wenn der Wert der Immobilie steigt.

Lieber Dieter,
leider bin ich kein Experte in dieser Sache. Aber ich würde versuchen, innerhalb der Familie erst einmal einen gemeinsamen Nenner zu finden.

Hallo,

sicher geht das, zumal die Ehefrau des Sohnes keinen eigenen Erbanspruch hätte sondern nur als Nacherbe nach dem leiblichen Sohn in Frage kommt.
Für die genaue Ausgestaltung würde ich aber doch anwaltlichen oder notariellen Rat einholenn. Wenn der Vater als potentieller Erblasser aber selber nicht mehr testamenierfähig ist kann diese Verfügung auch kein Dritter treffen.

Viel Erfolg.
Lutz

Ganz einfach…, Danke!
Freundliche Grüße,
Dieter

Hallo,
ganz einfach Danke für die Info und natürlich freundliche Grüße,

Dieter

Lieber Dieter,
leider bin ich kein Experte in dieser Sache. Aber ich würde
versuchen, innerhalb der Familie erst einmal einen gemeinsamen
Nenner zu finden.