Liebe/-r Experte/-in,ich weiß nicht ob sie mir weiterhelfen können die Sachlage ist eine verzwickte
Situation…Es geht darum…
Mein Bruder geschieden 2 Kinder hat sich am 23.11 2012
das Leben genommen…jetzt muss ich etwas weiter ausholen
2010 wurde er für einen Angriff auf seine Familie verurteilt (18 Monate) die er in einer Psychartrie verbrachte im Februar 2013 wäre er entlassen worden…
Ab Juni 2012 hatte er Ausgang in die Stadt und ab Oktober (weil er sich sehr zu seinen Gunsten verbessert
konnte er eine eigene Wohnung beziehen und ging auch zur
Arbeit…am 20.11 verfasste er ein Testament wo ich
als Alleinerbin benannt werde…er schrieb im Vollbesitz
meines Geistes vermache ich…am 23.11 machte er leider
wieder einen Angriff auf seine Geschiedene Familie es ist nichts passiert wo er sich danach selbst das Leben
nahm…Seine Frau hatte ihm vor Jahren ihren Erbteil von
ihren Eltern als Beweis der Liebe überschrieben…Es
gibt auch ein Testament von 2007 das seine Frau auch nach Ehescheidung Erbin ist…Jetzt hat er aber am 20.11
mich zur Alleinerbin gemacht…Meine Schwägerin nahm sich
natürlich einen Anwalt sie will das mein Bruder als er das Testament geschrieben hat nicht zurechnungsfähig war
die möchte sie jetzt von der Psychatrie in der er war beurkunden lassen…Jetzt meine Frage wenn mein Bruder
schon eine Wohnung hatte kann er dann als unzurechnungsfähig erklärt werden kommt sie damit durch??? ich bin der Meinung wenn er wirklich unzurechnungsfähig war dann hätten sie ihn aus der Anstallt nicht raus lassen dürfen…oder liege ich da falsch…ich bedanke mich bei ihnen im Voraus und hoffe
sie können mir eine Antwort geben
Anne …
Guten Tag
Ich kann Ihnen nur etwas zum Schweizer Recht sagen. Wer ein Testament wegen Willensmangel (mangelnder Urteilsfähigkeit) als ungültig anfechten will, steht in der Pflicht, den Willensmangel zu beweisen. Die Urteilsfähigkeit wird normalerweise vermutet. Auf der anderen Seite kann Ihrer Überlegung nicht gefolgt werden, dass jemand, der aus der Psychiatrie entlassen wird, automatisch die nötige Urteilsfähigkeit besitzt. Für einen Aufenthalt in einer Einrichtung sind regelmässig andere Faktoren (Fremd- oder Selbstgefährdung z.B.) relevant, weniger die Urteilsfähigkeit.
Freundliche Grüsse
unter normalen umständen gilt das zuletzt geschriebene, wenn dies ordentlich und gesetzlich ist.
Wie Ärzte und Gerichte in so einem Fall entscheiden ist - nicht vorherzusehen - .
Vor Gericht und auf hoher See, bist du in Gottes Hand.
Das Gutachten wird entscheident sein. Denke ich mal.