Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
Mein Vater ist leider vor einiger Zeit verstorben und hatte vor seinem Tod ein Gerichtsverfahren mit seiner Vermieterin (Gewerbe) verloren.
Meine Frage: können Erben die vom Verstorbenen gescheiterten Gerichtsverfahren nochmals eröffnen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen ist das möglich?
Ich bedanke mich im Voraus und wünsche ein schönes Wochenende.
Maja G