Erbrecht

Liebe/-r Experte/-in,
Guten Tag,
Mein Vater ist leider vor einiger Zeit verstorben und hatte vor seinem Tod ein Gerichtsverfahren mit seiner Vermieterin (Gewerbe) verloren.
Meine Frage: können Erben die vom Verstorbenen gescheiterten Gerichtsverfahren nochmals eröffnen? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen ist das möglich?

Ich bedanke mich im Voraus und wünsche ein schönes Wochenende.

Maja G

Hallo,

als Etrbin kannst Du nicht mehr Rechte erben, als der Verstorbene gehabt hat. Da da Urteil wohl rechtskräftig sein dürfte. Ist diese Urteil bindend.

Ingeborg

leider verstehe ich Ihre Frage nicht.