Erbrecht

Hallo Forum,

mal wieder eine Erbschaftsfrage, diesmal wirklich nur interessehalber: Wenn man jemandem per Testament etwas vererbt, der nicht pflichtteilsberechtigt ist (z.B. einem Freund), und der Begünstigte stirbt VOR dem Erblasser, haben dann dessen Kinder Anspruch auf das noch ausstehende Erbe oder ist in einem solchen Fall das Erbe personengebunden?

Schonmal Danke für Eure Antworten

gruß - hans
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Hallo,

so aus dem Stegreif würd ich sagen:

Wenn der Erblasser nicht schlauerweise einen Ersatzerben bestimmt hat, erben die gesetzlich Erbberechtigten. Weil der, der als Erbe eingesetzt wurde, ja wegfällt. Und keine sonstigen Erben bestimmt worden sind.

LG

Schnägge

Hi Hans,

das ist ganz einfach: Erben kann nur, wer den Erbfall erlebt. Deshalb werden in Seminaren zum Erbrecht gern Fälle konstruiert, wo die Eltern eines ungeborenen Kindes verunglücken, die Beteiligten hintereinander in beliebiger Reihenfolge sterben, das Kind noch am Unglücksort geboren wird und auch gleich stirbt, mal vor den Eltern, mal hinterher, mal zwischendrin - Varianten ohne Ende. Makaber, aber lehrreich.

Gruß Ralf

Danke für die schnellen und kompetenten Antworten
Habe ich mir eigentlich schon gedacht, hatte aber keine Begründung

gruß - hans
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